Aktuelle Informationen und spannende Neuigkeiten von Mühlfeld Immobilien

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Alle Blogartikel

Hier haben wir Ihnen alle bisherigen Blogartikel zusammengestellt. Diese sind nach verschiedenen Beitragskategorien sortiert.

2024 – Aufbruchstimmung statt Winterblues!

Wir wünschen all unseren Leserinnen und Lesern einen wunderbaren Start in das neue Jahr! Mit 366 Tagen hat 2024 doch allerhand für uns zu bieten und wir sind bereit es zu nutzen.

Doch was ist der Grund für unsere Annahme, dass es wieder aufwärts geht mit der Immobilienbranche? Was stimmt uns optimistisch? 2022 und 2023 mussten Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem kontinuierlichen Preisabfall Ihrer Immobilien leben. Vor allem bei Gebäuden mit Sanierungsstau und Defiziten bei der Energieeffizienz gab es auf dem Immobilienmarkt Preisabschläge von teilweise 10 bis 25 Prozent. Eine enorme Herausforderung für den gesamten Sektor!

Mittlerweile hat die Veränderungsdynamik nachgelassen. Das Gebäudeenergiegesetz wurde nach zähen Verhandlungen novelliert und es herrscht mehr Klarheit, welche energetischen Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt gefordert sind. Die Datenbasis für marktkonforme Bewertungen ist besser geworden und die Zinsbewegung gestaltet sich seitwärts oder teilweise sogar leicht rückläufig. 2024 wird demnach nicht weniger herausfordernd, aber aus unserer Sicht besser planbar.

Für uns stehen deshalb die Zeiten ganz klar auf Aufbruch statt Winterblues und wir freuen uns auf ein wunderbares 2024!

Homepage 2.0: Frischer Look, bessere Struktur, mehr Nutzerfreundlichkeit!

Wir sind sehr stolz unseren Leserinnen und Lesern heute unsere neue Homepage präsentieren zu können. Anlass waren die personellen Veränderungen innerhalb der Firma, durch die wesentliche Inhalte der bisherigen Webseite nicht mehr aktuell waren. Aber anstatt nur an einzelnen Stellen auszubessern, entschieden wir uns für den „großen Wurf“. Begleitet von der Firma STARTS Design GmbH war es für uns ein rundum gelungenes Projekt mit einem tollen Ergebnis.

Was war uns bei der Neugestaltung wichtig? Wir wollten einen frischen Look und haben uns daher für neue Bilder entschieden. Alle Teamaufnahmen, Einzelporträts und Interiordetails sind nun aus einem Guss und wurden an der selben Location eingefangen. Verbunden mit unseren Firmenfarben hat die Homepage dadurch einen individuellen und authentischen Look bekommen.

Zudem wollten wir unsere Homepage besser strukturieren. Wir haben daher die aktuellen Immobilienangebote sowie unsere Leistungen (Immobilienverkauf und Immobilienbewertung) mehr in den Fokus gerückt. Eine intuitive Menüführung und der Fokus auf wesentliche Inhalte war uns dabei besonders wichtig. Unsere Homepagebesucher sollten auf den ersten Blick erfassen, wo sie sich befinden und wie sie an die Informationen gelangen, die sie suchen.

Schließlich war auch die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit ein zentrales Thema. Die Firma STARTS hat uns hier beim Responsive Design bestens beraten und eine für uns optimale Darstellung auf mobilen Endgeräten hinbekommen. Denn die Nutzung des mobilen Endgeräts beim Suchen von Immobilien ist mittlerweile marktbeherrschend.

Ihr habt Fragen zu unserem Projekt oder möchtet uns gerne ein Feedback geben? Wir freuen uns sehr über eine persönliche Nachricht und wünschen euch jetzt viel Spaß beim stöbern!

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Zwei Jahre Frauenpower bei Mühlfeld Immobilien!

Carolin Weihrauch ist mittlerweile seit über zwei Jahren Teil des Teams und Julia Mühlfeld feiert zum 01.11. ihr einjähriges Jubiläum. Zeit für einen Rückblick und ein passender Moment, um Zukunftspläne zu schmieden. Eines steht nach zwei Jahren Frauenpower fest – die weibliche Verstärkung wollen die beiden Geschäftsführer Toni und Helge Mühlfeld nicht mehr missen. „Carolin und Julia sind für uns von Beginn an zwei ganz wichtige Säulen in der Firma gewesen“ bekräftigt der Senior-Chef Helge den Mehrwert der beiden Damen.

Carolins Aufgaben liegen im Backoffice. Sie stellt eigenständig die Objektexposés der Immobilien zusammen und bereitet für Interessentinnen und Interessenten die 360°-Rundgänge vor. Zudem unterstützt sie in sämtlichen organisatorischen Themen und ist für die Postings auf den Social-Media-Kanälen zuständig.

Julia ist nun seit über sechs Monaten in der Objektvermittlung eingesetzt und konnte bereits ihre ersten Abschlüsse verzeichnen. Sie ist von der Akquise bis zur Beurkundung mittlerweile eine kompetente Ansprechpartnerin, was sich in einer ihrer aktuellen Bewertungen widerspiegelt: „Wir hatten das Glück bei der Suche nach unserem Wunschhaus auf Frau Mühlfeld zu treffen, die uns dabei geholfen hat, diesen Wunsch auch zu verwirklichen. Frau Mühlfeld hat uns sehr professionell durch den Prozess begleitet und war stets verfügbar, wenn es Fragen gab. (….)“.

Tatsächlich scheinen sich Carolin und Julia abgestimmt zu haben (und das ist wirklich mit einem Schmunzeln zu verstehen), denn sie legen in Kürze erst einmal eine Babypause ein. Für beide steht aber die Rückkehr ins Team jetzt schon fest. Die gesamte Familie freut sich riesig auf den Familienzuwachs und die beiden Geschäftsführer sind bereit für eine mögliche 3. Generation von Mühlfeld Immobilien 🙂

Der erste Eindruck zählt – ein gepflegte Immobilie ist eine sinnvolle Investition!

Zugewachsene Gärten, unkrautübersäte Hofzufahrten oder Wildwuchs um das Haus herum – Aspekte, die auf Interessenten abschreckend wirken. Dies trifft auch zu, wenn das Innere mit privaten Möbeln und Haushaltsgegenständen überfrachtet ist.

Wir merken bei unserer täglichen Arbeit wie wichtig der Ersteindruck ist. Und dabei geht es nicht um einen topgepflegten Garten oder ein blitzblankes Haus. Sondern den Fokus schlicht und ergreifend auf die Vorzüge der Immobilien zu lenken. Das Grundstück sollte komfortabel begehbar und gerade die Straßenansicht mit möglichen Stellplätzen oder Zugangswegen sollte frei von Unkraut und Wildwuchs sein. So können hochwertigere Objektbilder angefertigt werden. Zudem sorgt es dafür, dass der Ersteindruck bei Besichtigungsterminen positiv ausfällt. Innenräume, Keller, Dachböden und andere bauliche Anlagen, wie Carports oder Garagen, sollten entrümpelt bzw. aufgeräumt sein, sofern das Objekt zum Zeitpunkt der Vermarktung nicht mehr bewohnt ist. So können sich Interessenten einen deutlich besseren Eindruck verschaffen und sind nicht durch unzählige Gegenstände vom eigentlichen Objekt abgelenkt.

Wir sind sehr froh in den letzten Jahren zwei ausgezeichnete Unternehmen für die Bereiche Entrümplungen und Gartenpflege gefunden zu haben. Mit Trödeltobi aus Rimbach und Baiant Dienstleistungen aus Oberzent können wir zwei Profis zu unserem Netzwerk zählen, die wir unseren Kundinnen und Kunden vollumfänglich empfehlen können. Beide Dienstleister sind seit vielen Jahren am Markt und wir haben bereits bei vielen Projekten mit ihnen zusammengearbeitet. Ihr habt Fragen oder braucht einen Kontakt zu den beiden? Gerne helfen wir euch weiter!

Es ist vollbracht – Bundesrat billigt das neue Gebäudeenergiegesetz

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz wurde nach zähen Verhandlungen am 29.09.2023 durch den Bundesrat gebilligt. Doch was bedeutet dies nun konkret für Eigentümerinnen und Eigentümer von älteren Bestandsimmobilien? Wir haben uns einen Überblick verschafft!

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, das Heizen in Deutschland durch den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen klimafreundlich zu machen. Künftig soll daher jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 01.01.2024 gilt dies aber zunächst nur direkt für Neubauten. Bei Bestandsimmobilien sind nun erst einmal die Kommunen am Zug. Diese müssen je nach Größe bis 2026 bzw. 2028 eine Wärmeplanung erstellen und erst dann greift die 65%-Regelung auch hier; allerdings mit weitreichenden Übergangsregelungen.

Doch was versteht man unter der kommunalen Wärmeplanung?

Städte und Gemeinden sollen darüber entscheiden, wie die Wärmeversorgung vor Ort organisiert werden soll und wie der Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur erfolgt. Beispielsweise kann hier geprüft werden, ob ein Gebiet an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann oder ob die Wärmeversorgung dezentral organisiert wird oder in einem Gebiet gegebenenfalls das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird.

Und was passiert mit einer noch funktionierenden Öl- oder Gasheizung?

Zunächst gilt, dass alle intakten Gas- und Ölheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut worden sind, noch bis zum 31.12.2044 mit bis zu 100% Gas bzw. Öl betrieben werden können. Und auch Heizungen, die kaputt gehen, aber noch reparabel sind, unterliegen nicht der Austauschpflicht. Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt oder über 30 Jahre alt (vgl. Austauschpflicht im Sinne von § 72 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz), gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien sogar komplett befreit werden. 

Grundsätzlich wichtig ist die Technologieoffenheit bei der Erfüllung der 65%-Regelung. Erfolgt der Einbau einer neuen Heizung, kann zwischen verschiedenen Lösungen gewählt bzw. kombiniert werden. Möglichkeiten sind hier z.B. der Anschluss an ein Wärmenetz, die elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Biomasseheizung, die Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), eine Heizung auf der Basis von Solarthermie und zuletzt auch sogenannte „H2-Ready“- Gasheizungen (Heizungen, die zu 100% auf Wasserstoff umrüstbar sind). Daneben ist aber auch jede andere Heizung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig.

Und zum Abschluss unseres Berichtes noch eine weitere gute Nachricht: Für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es finanzielle Unterstützung in verschiedenen Formen: Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite oder steuerliche Förderungen. So sind bei bestimmten Konstellationen bis zu 70% Förderung möglich.

Erfahrungsbericht Teil 3: Bauherr 2021/22 vs. Bauherrin 2023/24!

Toni und Julia haben bereits über ihre unterschiedlichen Erfahrungen als Bauleute in den Bereichen Planung und Finanzierung berichtet. Heute liegt der Fokus auf dem Baubeginn und den hierfür vorbereitenden Maßnahmen.

Tonis Bauvorhaben startete 2021 als eines der ersten im Rahmen des genehmigten Bebauungsplanes. Zunächst mussten die öffentlichen Erschließungssarbeiten fertig gestellt werden. Darunter fällt üblicherweise die verkehrsmäßige Erschließung rund um den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung und die Gehwege. Diese Arbeiten, die von den Städten und Gemeinden beauftragt werden, nehmen in der Regel viel Zeit in Anspruch. Parallel musste auch noch die technische Erschließung erfolgen. Hiermit ist die Anbindung des Grundstücks an alle Versorgungsnetzwerke gemeint (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Internet, Telefonie und ggf. Kabelfernsehen). Auch die weiteren vorbereitenden Maßnahmen wie das Bodengutachten und die Vermessung des Grundstücks waren zeitlich noch einzubinden. Letztlich vergingen daher von der Genehmigung des Bauantrages bis zum tatsächlichen Baubeginn einige Monate und der offizielle Spatenstich erfolgte erst Mitte September 2021. Die Rohbauarbeiten (Bodenplatte und Keller) zogen sich bis weit in den Herbst, die Holzsystemteile für den Wandaufbau wurden im Spätherbst angeliefert und das Dach wurde im Dezember aufgeschlagen. Insofern mussten die einzelnen Handwerksfirmen teilweise mit jahreszeitbedingten mäßigen Wetterbedingungen klarkommen. Hinzu kamen Lieferengpässe und personelle Ausfälle, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen wurden.

Julia konnte in diesem Jahr auf die bereits eingeholten Erfahrungen der umliegenden Bauleute zurückgreifen. Vermessungstechniker und Bodengutachter kannten das Gebiet bereits, die Gemeinde war mit der Erschließung vollständig fertig, die Lage und Zuführung von Strom- und Wasserleitungen war eingezeichnet und klar geregelt. Auch durch die Zusammenarbeit mit einem Bauträger wurden die vorbereitenden Maßnahmen sehr zügig vergeben, koordiniert und durchgeführt. An dieser Stelle ist auch positiv hervorzuheben, dass die Kostenkalkulation für die sogenannten Baunebenkosten nahezu passgenau waren, so dass hier keine unangenehmen Überraschungen drohten. Und so dauerte es kaum mehr als zwei Monate von der Baugenehmigung bis zur Herstellung der Bodenplatte im August 2023.

Das gemeinsame Fazit der beiden Bauleute: Es ist unbedingt ein zeitlicher Puffer einzuplanen, wenn das Baugebiet noch nicht erschlossen ist. Es empfiehlt sich hier in den Austausch mit der jeweiligen Kommune zu gehen und so auf dem Laufenden zu bleiben. Sofern es möglich ist, sollte man zudem auf die Erfahrungen von umliegenden Bauleuten zurückgreifen. Diese geben hilfreiche Tipps und haben wertvolle Referenzwerte. Zwingend durchzuführende Maßnahmen, wie Bodengutachten und Vermessung des Grundstücks, sind auch finanziell in den Baunebenkosten zu kalkulieren. Das gleiche gilt für die Themen Baustrom und Wasser. Sofern man es beeinflussen kann, ist natürlich der Beginn der Sommerzeit die bestmögliche Bauphase für Erdaushub und Rohbau inklusive der Dacheindeckung. Aber auch hier hat das Wetter manchmal ganz eigene Pläne!

Und noch ein kleiner Ausblick am Ende: Ganz spannend ist derzeit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13 b Baugesetzbuch. Hier ist die Überplanung von Freiflächen am Ortsrand im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne Umweltprüfung, geregelt. Mit dem aktuellen Urteil wird die  Vereinbarkeit von § 13 b BauGB mit Europarecht verneint. Für viele Bauleute, die derzeit auf die Genehmigung von eben solchen Bebauungsplänen warten, heißt das jetzt erst einmal Stillstand. Fraglich ist auch, wie bereits abgeschlossene Verfahren nach § 13 b BauGB geheilt werden können. Wir bleiben an dem Thema dran und werden berichten.