Aktuelle Informationen und spannende Neuigkeiten von Mühlfeld Immobilien

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Alle Blogartikel

Hier haben wir Ihnen alle bisherigen Blogartikel zusammengestellt. Diese sind nach verschiedenen Beitragskategorien sortiert.

Der erste Eindruck zählt – ein gepflegte Immobilie ist eine sinnvolle Investition!

Zugewachsene Gärten, unkrautübersäte Hofzufahrten oder Wildwuchs um das Haus herum – Aspekte, die auf Interessenten abschreckend wirken. Dies trifft auch zu, wenn das Innere mit privaten Möbeln und Haushaltsgegenständen überfrachtet ist.

Wir merken bei unserer täglichen Arbeit wie wichtig der Ersteindruck ist. Und dabei geht es nicht um einen topgepflegten Garten oder ein blitzblankes Haus. Sondern den Fokus schlicht und ergreifend auf die Vorzüge der Immobilien zu lenken. Das Grundstück sollte komfortabel begehbar und gerade die Straßenansicht mit möglichen Stellplätzen oder Zugangswegen sollte frei von Unkraut und Wildwuchs sein. So können hochwertigere Objektbilder angefertigt werden. Zudem sorgt es dafür, dass der Ersteindruck bei Besichtigungsterminen positiv ausfällt. Innenräume, Keller, Dachböden und andere bauliche Anlagen, wie Carports oder Garagen, sollten entrümpelt bzw. aufgeräumt sein, sofern das Objekt zum Zeitpunkt der Vermarktung nicht mehr bewohnt ist. So können sich Interessenten einen deutlich besseren Eindruck verschaffen und sind nicht durch unzählige Gegenstände vom eigentlichen Objekt abgelenkt.

Wir sind sehr froh in den letzten Jahren zwei ausgezeichnete Unternehmen für die Bereiche Entrümplungen und Gartenpflege gefunden zu haben. Mit Trödeltobi aus Rimbach und Baiant Dienstleistungen aus Oberzent können wir zwei Profis zu unserem Netzwerk zählen, die wir unseren Kundinnen und Kunden vollumfänglich empfehlen können. Beide Dienstleister sind seit vielen Jahren am Markt und wir haben bereits bei vielen Projekten mit ihnen zusammengearbeitet. Ihr habt Fragen oder braucht einen Kontakt zu den beiden? Gerne helfen wir euch weiter!

Es ist vollbracht – Bundesrat billigt das neue Gebäudeenergiegesetz

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz wurde nach zähen Verhandlungen am 29.09.2023 durch den Bundesrat gebilligt. Doch was bedeutet dies nun konkret für Eigentümerinnen und Eigentümer von älteren Bestandsimmobilien? Wir haben uns einen Überblick verschafft!

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, das Heizen in Deutschland durch den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen klimafreundlich zu machen. Künftig soll daher jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 01.01.2024 gilt dies aber zunächst nur direkt für Neubauten. Bei Bestandsimmobilien sind nun erst einmal die Kommunen am Zug. Diese müssen je nach Größe bis 2026 bzw. 2028 eine Wärmeplanung erstellen und erst dann greift die 65%-Regelung auch hier; allerdings mit weitreichenden Übergangsregelungen.

Doch was versteht man unter der kommunalen Wärmeplanung?

Städte und Gemeinden sollen darüber entscheiden, wie die Wärmeversorgung vor Ort organisiert werden soll und wie der Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur erfolgt. Beispielsweise kann hier geprüft werden, ob ein Gebiet an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann oder ob die Wärmeversorgung dezentral organisiert wird oder in einem Gebiet gegebenenfalls das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird.

Und was passiert mit einer noch funktionierenden Öl- oder Gasheizung?

Zunächst gilt, dass alle intakten Gas- und Ölheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut worden sind, noch bis zum 31.12.2044 mit bis zu 100% Gas bzw. Öl betrieben werden können. Und auch Heizungen, die kaputt gehen, aber noch reparabel sind, unterliegen nicht der Austauschpflicht. Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt oder über 30 Jahre alt (vgl. Austauschpflicht im Sinne von § 72 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz), gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien sogar komplett befreit werden. 

Grundsätzlich wichtig ist die Technologieoffenheit bei der Erfüllung der 65%-Regelung. Erfolgt der Einbau einer neuen Heizung, kann zwischen verschiedenen Lösungen gewählt bzw. kombiniert werden. Möglichkeiten sind hier z.B. der Anschluss an ein Wärmenetz, die elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Biomasseheizung, die Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), eine Heizung auf der Basis von Solarthermie und zuletzt auch sogenannte „H2-Ready“- Gasheizungen (Heizungen, die zu 100% auf Wasserstoff umrüstbar sind). Daneben ist aber auch jede andere Heizung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig.

Und zum Abschluss unseres Berichtes noch eine weitere gute Nachricht: Für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es finanzielle Unterstützung in verschiedenen Formen: Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite oder steuerliche Förderungen. So sind bei bestimmten Konstellationen bis zu 70% Förderung möglich.

Erfahrungsbericht Teil 3: Bauherr 2021/22 vs. Bauherrin 2023/24!

Toni und Julia haben bereits über ihre unterschiedlichen Erfahrungen als Bauleute in den Bereichen Planung und Finanzierung berichtet. Heute liegt der Fokus auf dem Baubeginn und den hierfür vorbereitenden Maßnahmen.

Tonis Bauvorhaben startete 2021 als eines der ersten im Rahmen des genehmigten Bebauungsplanes. Zunächst mussten die öffentlichen Erschließungssarbeiten fertig gestellt werden. Darunter fällt üblicherweise die verkehrsmäßige Erschließung rund um den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung und die Gehwege. Diese Arbeiten, die von den Städten und Gemeinden beauftragt werden, nehmen in der Regel viel Zeit in Anspruch. Parallel musste auch noch die technische Erschließung erfolgen. Hiermit ist die Anbindung des Grundstücks an alle Versorgungsnetzwerke gemeint (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Internet, Telefonie und ggf. Kabelfernsehen). Auch die weiteren vorbereitenden Maßnahmen wie das Bodengutachten und die Vermessung des Grundstücks waren zeitlich noch einzubinden. Letztlich vergingen daher von der Genehmigung des Bauantrages bis zum tatsächlichen Baubeginn einige Monate und der offizielle Spatenstich erfolgte erst Mitte September 2021. Die Rohbauarbeiten (Bodenplatte und Keller) zogen sich bis weit in den Herbst, die Holzsystemteile für den Wandaufbau wurden im Spätherbst angeliefert und das Dach wurde im Dezember aufgeschlagen. Insofern mussten die einzelnen Handwerksfirmen teilweise mit jahreszeitbedingten mäßigen Wetterbedingungen klarkommen. Hinzu kamen Lieferengpässe und personelle Ausfälle, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen wurden.

Julia konnte in diesem Jahr auf die bereits eingeholten Erfahrungen der umliegenden Bauleute zurückgreifen. Vermessungstechniker und Bodengutachter kannten das Gebiet bereits, die Gemeinde war mit der Erschließung vollständig fertig, die Lage und Zuführung von Strom- und Wasserleitungen war eingezeichnet und klar geregelt. Auch durch die Zusammenarbeit mit einem Bauträger wurden die vorbereitenden Maßnahmen sehr zügig vergeben, koordiniert und durchgeführt. An dieser Stelle ist auch positiv hervorzuheben, dass die Kostenkalkulation für die sogenannten Baunebenkosten nahezu passgenau waren, so dass hier keine unangenehmen Überraschungen drohten. Und so dauerte es kaum mehr als zwei Monate von der Baugenehmigung bis zur Herstellung der Bodenplatte im August 2023.

Das gemeinsame Fazit der beiden Bauleute: Es ist unbedingt ein zeitlicher Puffer einzuplanen, wenn das Baugebiet noch nicht erschlossen ist. Es empfiehlt sich hier in den Austausch mit der jeweiligen Kommune zu gehen und so auf dem Laufenden zu bleiben. Sofern es möglich ist, sollte man zudem auf die Erfahrungen von umliegenden Bauleuten zurückgreifen. Diese geben hilfreiche Tipps und haben wertvolle Referenzwerte. Zwingend durchzuführende Maßnahmen, wie Bodengutachten und Vermessung des Grundstücks, sind auch finanziell in den Baunebenkosten zu kalkulieren. Das gleiche gilt für die Themen Baustrom und Wasser. Sofern man es beeinflussen kann, ist natürlich der Beginn der Sommerzeit die bestmögliche Bauphase für Erdaushub und Rohbau inklusive der Dacheindeckung. Aber auch hier hat das Wetter manchmal ganz eigene Pläne!

Und noch ein kleiner Ausblick am Ende: Ganz spannend ist derzeit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13 b Baugesetzbuch. Hier ist die Überplanung von Freiflächen am Ortsrand im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne Umweltprüfung, geregelt. Mit dem aktuellen Urteil wird die  Vereinbarkeit von § 13 b BauGB mit Europarecht verneint. Für viele Bauleute, die derzeit auf die Genehmigung von eben solchen Bebauungsplänen warten, heißt das jetzt erst einmal Stillstand. Fraglich ist auch, wie bereits abgeschlossene Verfahren nach § 13 b BauGB geheilt werden können. Wir bleiben an dem Thema dran und werden berichten.

Unser Netzwerk – Experteninterview mit der Ader Energy GmbH

Wir freuen uns sehr, in der Reihe „Unser Netzwerk“ dieses Mal mit Johannes Ader und seinem Team von der Ader Energy GmbH sprechen zu können. Wir arbeiten seit vielen Jahren in Sachen energetische Beratung und Erstellung von Energieausweisen mit dem Unternehmen zusammen und wissen daher um deren große fachliche Expertise. Auch dieses Mal dreht sich alles um das Thema Energie…

Unsere 5 Blitzfragen zu Beginn:

3 Worte, die du mit Mühlfeld Immobilien verbindest?

  • Vertrauen
  • Erfahrung
  • Kompetenz

Bachelor of Science in der Energiewirtschaft und Energieberater – dein Traumberuf seit Kindheitstagen?

Als Kind hat man oft erstmal andere Pläne. So auch bei mir. Da ich schon immer gerne Sport gemacht habe, war natürlich der erste Gedanke Profisportler (Läufer) zu werden. Sich vorzubereiten, kontinuierlich zu verbessern und dann dem Wettbewerb zu stellen, hat mir schon immer Spaß gemacht.

Spätestens mit der Entscheidung Energiewirtschaft zu studieren, bin ich dem Gefühl gefolgt, aktiv an der Energiewende als unterstützendes Zahnrad teilhaben zu wollen. Dass es dann in Form eines Energieberaters sein wird, war mir damals noch nicht bewusst.

Wenn du die Wahl hättest: Für welches Gebäude würdest du gerne mal einen Energieausweis ausstellen?

Wir bewerten natürlich am liebsten Gebäude, deren Grundsubstanz gut ist und bei denen wir wissen, dass erhebliche Einsparpotenziale mit überschaubarem Kosteneinsatz vorliegen. Im Hinblick darauf, dass wir ab dem kommenden Jahr auch Nichtwohngebäude betreuen, wäre ein Traumprojekt für uns die energetische Bewertung des IGENA Industrieparks in Wald-Michelbach.

Ein Familienbetrieb wie eurer erfordert unheimlich viel Energie und Einsatz: Wie schaltest du nach Feierabend am besten ab?

Laufschuhe an und ab in den Wald.

Und wo ist dein ganz eigener Kraftort im schönen Überwald?

Davon gibt es einige in unserer schönen Region. Aber ein wirklich einzigartiger ist die Gaderner Höhe mit dem Blick durch den Rheingraben bis in die Pfalz.

Und jetzt werfen wir einen Blick auf die Energiewende und ihre aktuellen Auswirkungen:

Welche Leistungen bietet die Ader Energy GmbH an?

Unser Angebot umfasst überwiegend die energetische Fachplanung und Bewertung von Wohngebäuden. Darunter fallen die Erstellung von bedarfsorientierten Energieausweisen, aber auch die Ausarbeitung von individuellen Sanierungsfahrplänen. Zusammen mit Sanierungsfahrplänen und der Maßnahmenumsetzung bieten wir auch Fördermittelberatungen und deren Beantragungen (BAFA & KFW) an. Wir bewerten und berechnen Bauteile, Wärmebrücken und führen Heizwärmebedarfsrechnungen durch. Um im Neubau oder bei Sanierungen auch den berechneten Mehrwert der Maßnahme sicherzustellen, begleiten wir die Bauphase und dokumentieren die korrekte Umsetzung für die Förderbanken.

Der öffentliche Diskurs der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz ist weiterhin in vollem Gange. Wie hat sich die seit April andauernde Debatte auf eure Arbeit ausgewirkt? 

Wir merken, dass bei unserer Kundschaft und Interessenten eine große Verunsicherung besteht. Dadurch herrscht ein sehr hoher Aufklärungsbedarf. Gleichzeitig ist das Bewusstsein darüber, dass mit dem Gebäudebestand etwas geschehen muss, enorm gewachsen. Es kommen wesentlich mehr Menschen auf uns zu, um den aktuellen Zustand ihres Gebäudes bewerten zu lassen und sinnvolle Maßnahmen umzusetzen.

Auch wir nehmen bei unserem Interessentenkreis diese Verunsicherung wahr. Ist die Skepsis gegenüber der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien aus deiner Sicht berechtigt? Und wie geht ihr bei der Beratung damit um?

Vor dem Erwerb einer Bestandsimmobilie muss die potenzielle Käuferseite wissen, dass Gelder für Sanierungen notwendig werden und wie hoch die zusätzlichen Investitionskosten in etwa sind.

Dieser Verunsicherung können wir durch eine gezielte energetische Beratung entgegenwirken und den groben Kostenrahmen abschätzen. Bei den umzusetzenden Maßnahmen sollte man grundsätzlich zwischen gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen unterscheiden. Nach einem Eigentümerwechsel greift in vielen Fällen der oft zitierte „Sanierungszwang“. Um diese Maßnahmen kommen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht herum, außer sie fallen unter eine der Ausnahmen im Gesetz.

Wer frei von den gesetzlichen Verpflichtungen Maßnahmen umzusetzen möchte, sollte deren Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit im Blick behalten. Einen sehr guten Überblick bietet hier ein individuell ausgearbeiteter Sanierungsfahrplan. Neben einer detaillierten Darstellung der Ist-Situation, wird mit gezielt aufeinander abgestimmten Maßnahmenpaketen aufgezeigt, wie der Zustand der Immobilie verbessert werden kann. Aus unserer Sicht ist das eine optimale Entscheidungshilfe.

Gerade bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Fakt nicht aus dem Auge verlieren, dass der energetische Zustand einer Immobilie immer größeren Einfluss auf den Verkaufspreis des Objektes erhält. Beratung bedeutet für uns also immer auch eine individuelle und zukunftsorientierte Betrachtung der Situation.

Eigentümer von älteren Wohnhäusern werden unabhängig vom konkreten Wortlaut des neuen Gebäudeenergiegesetzes gewisse energetische Maßnahmen angehen müssen. Welche Förderungen gibt es hierfür denn aktuell?

Generell sind die bestehenden Fördermittel in zwei Kategorien zu unterscheiden:

  • Förderung von Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG)

Wer in Einzelmaßnahmen saniert, dem stehen derzeit 15% Förderung auf alle Maßnahmen an der thermischen Hülle zur Verfügung. Die thermische Hülle sind die Bauteile, welche das beheizte Raumvolumen umgeben (z.B. Fassade, Dach oder oberste Geschossdecke, die Kellerdecke, wenn der Keller unbeheizt ist usw.).

Erhöht werden kann diese Förderung derzeit durch den sogenannten „iSFP Bonus“. Wer sich für die gezielte energetische Beratung und die Ausarbeitung eines Sanierungsfahrplans entscheidet, wird vom Gesetzgeber mit weiteren 5% Förderung belohnt. Somit sind 20% der Maßnahmen an der thermischen Hülle förderfähig.

Darüber hinaus werden die Kosten für den Sanierungsfahrplan selbst (Energieberatung für Wohngebäude) auch bis zu 80% gefördert. Für die Eigentümerseite zahlt sich der Sanierungsfahrplan somit in vielen Fällen bereits nach der ersten umgesetzten Maßnahme aus.

Etwas komplexer sind die Fördermittel bei einem Heizungstausch.

Generell gilt: Wer seine Öl- oder Gasheizung gegen eine nicht fossile Alternative austauscht, erhält einen „Heizungs-Tausch-Bonus“ i.H.v. 10%. Nun bestimmt die Art der neuen Heizung die darauf aufbauende Förderhöhe. Zum Beispiel werden…

  • Biomasse (also z.B. Holzpellets) mit + 10%
  • Solarthermische Anlagen mit + 25%
  • Wärmepumpen mit + 30%, wenn ein natürliches Kältemittel genutzt wird mit weiteren 5%

…gefördert.

Der Einbau einer modernen Öl- oder Gasheizung erhält keine Förderung mehr.

  • Förderung für Effizienzhaussanierungen

Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie einer kompletten Sanierung unterziehen wollen, besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Grundlage hierfür ist das Erreichen eines definierten Effizienzhausstandards. Mindestens muss ein EH85 erreicht werden.

Die Förderung seitens der KFW bestehen aus zinsgünstigen Darlehn und Tilgungszuschüssen in Abhängigkeit von der erreichten Effizienzklasse.

Welche Vorteile bringt eine Energieberatung durch euch mit sich und mit welchen Kosten müssen eure Kundinnen und Kunden dafür rechnen?

Hausbesitzer, die eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, können diese bei uns anfragen. Bei Immobilien, die mindestens 15 bis 20 Jahre alt sind, empfiehlt sich oft ein individueller Sanierungsfahrplan. Über die inhaltlichen Vorteile haben wir uns bereits ausgetauscht und dank der aktuell sehr hohen staatlichen Förderung beträgt der zu leistende Eigenanteil unserer Kunden derzeit etwa 500 €. Dafür erhalten sie eine individuelle, auf ihre Immobilie angepasste Beratung und über den gesamten Prozess hinweg erfolgt eine sehr enge, maßgeschneiderte Betreuung durch uns.

Kurz gesagt schaffen wir zuerst Klarheit über die vielfältigen Möglichkeiten und nehmen unsere Kunden dann an die Hand, um sie auf dem Weg zu ihren selbst gesteckten, energetischen Zielen zu begleiten.

Und zum Abschluss ist deine Meinung gefragt: Auf einer Skala von 1 (nicht relevant) bis 10 (essenziell) – wie wichtig ist aus deiner Sicht die energetische Sanierung von Gebäuden für die Erreichung der Klimaschutzziele? Und gerne auch ein „Warum“ dazu beantworten 😊!

Persönlich würde ich eine 7 geben.

Der deutsche Gebäudebestand verursacht laut dena Gebäudereport 2022 40% der CO² Emissionen und ist damit auf Deutschland gesehen der größte CO² Emittent. Klimaschutz ist eine Aufgabe von allen. Jeder kann und sollte seinen Anteil dazu leisten. Es geht schließlich um unsere eigene Lebensgrundlage und die weiterer Generationen. Für mich ist es wichtig, sich bei Problemen auf die Dinge zu konzentrieren, welche im eigenen Einflussbereich liegen und der Gebäudebestand zählt auf jeden Fall dazu. Hier müssen wir also ansetzen und unseren Beitrag leisten!

Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass es – vor allem global gesehen – neben dem Gebäudebestand auch andere große Emittenten gibt.

Gleichzeitig stellen viele dieser Emittenten unseren derzeitigen Lebensstandard sicher, welchen wir alle (gerade in den westlichen Ländern) seit vielen Jahre genießen dürfen. Klimaschutz ist meines Erachtens also viel mehr, als nur seine Fassade zu dämmen.

 

 

 

Baufinanzierung

Erfahrungsbericht Teil 2: Bauherr 2021/22 vs. Bauherrin 2023/24!

Worin unterscheiden sich die Planungsphasen von Bauleuten 2021/22 und von Bauleuten 2023/24? Im ersten Teil unseres Erfahrungsberichtes haben wir die Leistungsphasen 1-5 beleuchtet. Der Resonanz nach zu urteilen, scheinen wir damit ein interessantes Thema für unsere Leserinnen und Leser gefunden zu haben. Daher geht es nun weiter mit einem Vergleich hinsichtlich der Finanzierung.

Bei beiden Finanzierungen bildete die Grundlage eine solide Planung. Alle Bauleute sollten sich daher zunächst umfassend mit den voraussichtlichen Kosten des Bauprojekts beschäftigen. Je genauer das geschieht, desto unwahrscheinlicher sind unliebsame Kostenüberraschungen. Vor allem zum Ende eines Projekts „tun diese richtig weh“ oder führen dazu, dass Abstriche bei der Ausführung gemacht werden müssen. Denkt zum Beispiel auch an die Außenanlage oder die Ausstattung mit Möbeln! Ganz wichtig ist zudem ein großzügiger Kostenpuffer. Mit den ausgewählten Experten kann dann im Detail die Finanzierung zusammengestellt werden.

Toni schloss seine Finanzierung 2020 ab. Wie viele sicherlich wissen, lagen die Bauzinsen zu diesem Zeitpunkt historisch niedrig. Ein Vergleich verschiedener Finanzierungsanbieter im großen Umfang war  nicht notwendig. Die Angebote am Markt waren alle sehr gut und in der Regel lag der Zins um 1,0 Prozent. Durch die Niedrigzinsphase war ihm als Bauherr eine eher langfristige Zinsbindung wichtig. Und da das Leihen von Geld so günstig war, hatte er auch sein Eigenkapital nicht zu hoch ansetzen müssen. Ein riesiger Vorteil war zudem die Möglichkeit, ein ergänzendes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen. Vorteile eines KfW-Kredits sind in der Regel noch niedrigere Zinsen, Tilgungszuschüsse oder tilgungsfreie Anlaufjahre. Die Finanzierungssituation sah bei Julia gänzlich anders aus. Seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine im Februar 2021 gab es bei den Bauzinsen einen kontinuierlichen Aufwärtstrend. Die aktuellen Zinsen liegen zwischen 3,5 und 4,0 Prozent.  Im Januar 2022 gab es dann eine weitere Hiobsbotschaft: Die KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen wurden eingestellt. Im April 2022 kam es zwar noch einmal zur einer Neuauflage des Programms – die zur Verfügung gestellten Mittel waren aber innerhalb weniger Stunden aufgebraucht. Aktuell gibt es einen KfW-Kredit für den „Klimafreundlichen Neubau“. Bei Julias Bauvorhaben werden die extrem hohen Anforderungen an die Energieeffizienz allerdings nicht in Gänze erfüllt. Julia entschied sich aufgrund der schwierigen Umstände für einen Finanzvertrieb, der die Konditionen vieler Finanz- und Versicherungsunternehmen vergleichen kann und die Auswahl sowie den Abschluss mit dem ausgewählten Institut begleitet. Zudem standen die Einbringung von Eigenkapital und alternativer Fremdkapitalquellen (z.B. privates Darlehen aus dem Familienumfeld) viel stärker im Fokus.

Unsere Tipps für die Finanzierung: Startet bei dem Thema mit einer fundierten Kostenplanung und setzt euch eine klare Grenze hinsichtlich der monatlichen Belastung. Achtet gerade in der aktuellen Zeit auf Kleinigkeiten, wie die Möglichkeit von Sondertilgungen, einen Tilgungssatzwechsel oder die bereitstellungsfreie Zeit.  Zudem kann die Einbringung von Fremdkapital in Form von zinslosen Darlehen aus dem Freundes- oder Familienkreis sehr hilfreich sein. Beobachtet gemeinsam mit euren Finanzierungsexperten tagesaktuell den Markt, denn derzeit schwanken die Zinsen relativ stark und jeder Prozentpunkt weniger senkt die Kosten. Wenn alle Finanzierungsunterlagen von Euch vorbereitet sind, seid Ihr kurzfristig in der Lage eine schnelle Entscheidung zu treffen. 

Ihr habt Fragen zu einzelnen Produkten oder unseren Partnern? Dann meldet Euch gerne bei uns.

Der Weg zum Marktwert ist manchmal steinig und schwer – ein Praxisbeispiel!

Um einen guten Einstieg in unser heutiges Thema zu finden, werfen wir zunächst einen Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis): Hiernach sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im 1. Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Es war der stärkste Rückgang seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Ausschlaggebend für diesen Abwärtstrend dürfte vor allem die gesunkene Nachfrage infolge gestiegener Finanzierungszinsen und der anhaltend hohen Inflation sein. Hinzu kommt der öffentliche Diskurs der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz.

In unserer täglichen Praxis merken wir bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern, dass dieser Trend angekommen ist. In Einzelfällen schauen wir aber auch in ungläubige Gesichter, wenn wir unsere Wertermittlung vorstellen. Und da sind wir schon bei unserem Stichwort: Mühlfeld Immobilien bietet neben der Vermittlung von Wohnimmobilien auch den Service einer Verkehrswertermittlung an. Das heißt, wir besichtigen die Bewertungsobjekte, untersuchen den baulichen Zustand, beziehen grundstücksrechtliche Parameter mit ein und nehmen vor allem auch Einsicht in wettbewerbsrelevante Unterlagen. Auf dieser Datengrundlage erstellen wir Kurzgutachten auf Sachverständigenniveau. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass wir die Erfahrungen unseres täglichen Vermittlungsgeschäfts in die Wertermittlung einbeziehen können. Aktueller können Vergleichsdaten kaum sein und davon profitieren auch unsere Kunden.

Und nun zu unserem Praxisbeispiel: Vorab ist uns hier noch wichtig zu betonen, dass es nicht darum geht Kolleginnen und Kollegen in ein schlechtes Licht zu rücken. Dennoch gibt es Unternehmen in der Immobilienbranche, die die Trends zwar kennen, aber dennoch mit deutlich höheren Preisen Eigentümerinnen und Eigentümer locken. In unserem konkreten Fall haben wir vor ca. einem Jahr die Bewertung einer Wohnimmobilie vorgenommen. Ein weiteres Maklerunternehmen hat parallel dazu angeboten, mit einem ca. 150.000,- € höheren Preis in die Vermarktung einzusteigen. Wir haben den Auftrag nicht erhatlen. Nach einem Jahr Vermittlungszeit und einigen Preisanpassungen nach unten sind die Eigentümer nun wieder auf uns zugekommen. Sie haben den Auftrag mit dem Immobilienbüro beendet und baten uns um eine erneute Wertbeurteilung. Da sich der Markt in der Zwischenzeit weiter verschlechtert hat, liegen wir mit unserer aktuellen Einschätzung  fast 10% tiefer als vor einem Jahr. Im Ergebnis haben die Kunden daher zum einen wertvolle Zeit und zum anderen einen potentiellen Mehrerlös „verloren“.

Mit diesem Fallbeispiel möchten wir für die Wichtigkeit von marktgerechten Bewertungen sensibilisieren. Eigentümerinnen und Eigentümer, die verkaufen möchten, sind gut beraten, wenn sie sich vorab mit dem regionalen Immobilienmarkt beschäftigen. So kann man schon vor dem Erstgespräch ein gutes Preisgefühl erhalten. Im nächsten Schritt sollten sie sich dann den richtigen Partner an die Seite holen. Im Odenwald und an der Bergstraße ist das gerne auch das Team von Mühlfeld Immobilien!