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Alle Blogartikel

Hier haben wir Ihnen alle bisherigen Blogartikel zusammengestellt. Diese sind nach verschiedenen Beitragskategorien sortiert.

Zu hoch gestartet, zu niedrig gelandet – ein teurer Fehler beim Immobilienverkauf

Es klingt widersprüchlich, ist aber Realität am Immobilienmarkt: Die größte Gefahr, eine Immobilie unter ihrem eigentlichen Marktwert zu verkaufen, ist ein zu hoher Angebotspreis zu Beginn. Warum das so ist – und wie sich dieser Fehler vermeiden lässt – erklären wir hier.

Warum Eigentümer ihre Immobilie oft höher einschätzen als der Markt

Für Eigentümer ist die eigene Immobilie mehr als nur ein Objekt. Sie ist Zuhause, Kapitalanlage, Altersvorsorge – oft verbunden mit Erinnerungen, Zeit und Emotionen. Zusätzlich spielen investierte Modernisierungen, gestiegene Energie- und Nebenkosten sowie Vergleichsangebote aus Immobilienportalen eine Rolle, die vermeintlich ähnliche Objekte zu deutlich höheren Preisen darstellen.

Was dabei häufig übersehen wird:
👉 Angebotspreise sind keine Verkaufspreise.
👉 So verständlich emotionale Werte für Eigentümer sind – Käufer orientieren sich am Markt, an der Finanzierbarkeit und an vergleichbaren Verkäufen.

Wir als Immobilienexperten bewerten unabhängig und marktorientiert. Unsere Analyse basiert vor allem auf der Frage, bei welchem Ergebnis die Interessenten Kaufbereitschaft entwickeln. Genau hier entsteht oft die Diskrepanz zwischen Eigentümer- und realistischen Marktvorstellungen.

Warum ein zu hoher Angebotspreis fatal ist

Natürlich möchte jeder Verkäufer den bestmöglichen Preis erzielen. Der Gedanke, „erst einmal höher anzusetzen und dann zu schauen, was passiert“, wirkt verlockend. Doch genau diese Strategie führt häufig ins Gegenteil.

Der Markt funktioniert gnadenlos effizient:

  • Liegt der Angebotspreis deutlich über dem Marktwert, bleiben ernsthafte Interessenten aus.
  • Die Immobilie wird zwar gesehen, aber nicht angefragt.
  • Nach Wochen oder Monaten folgt die erste Preisreduzierung.
  • Weitere Reduzierungen können notwendig werden.

Was passiert parallel?
Interessenten beobachten den Markt sehr genau. Preisnachlässe werden registriert – und interpretiert. Die Immobilie bekommt schnell den Stempel: „Schwer verkäuflich“ oder „Das geht noch mehr nach unten.“

Das Ergebnis ist eine Abwärtsspirale, an deren Ende oft ein Verkauf unter dem eigentlich erzielbaren Marktpreis steht. Ein Wertverlust, der vermeidbar gewesen wäre.

Der Schlüssel: realistisch starten, strategisch verkaufen

Ein marktgerechter Startpreis sorgt für Aufmerksamkeit, Nachfrage und Wettbewerb. Genau das ist die Grundlage für einen optimalen Verkaufspreis – nicht das „Hoffen auf den einen Zufallskäufer“.

Deshalb unser klarer Rat:

  • Vertrauen Sie auf fundierte Marktkenntnis und Erfahrung.
  • Lassen Sie sich nicht von fremden Angebotspreisen blenden.
  • Vermeiden Sie Vermarktungsfehler, die später kaum noch zu korrigieren sind.

Der Verkaufserfolg entscheidet sich nicht am Ende der Vermarktung, sondern mit der richtigen Preisstrategie zu Beginn.

Die häufigste Sorge unserer Kunden lautet dabei: „Und was, wenn wir dann zu günstig verkaufen?“

Auch dafür gibt es eine klare, bewährte Lösung – und genau darum geht es im nächsten Beitrag.

Finale unserer Bauherren-Reihe: Ein Zuhause im Grünen

Nachdem die letzten Umzugskartons ausgepackt und das neue Zuhause endlich eingerichtet war, stand für Toni und Julia der nächste große Schritt an: die Gestaltung der Außenanlage. Was auf den ersten Blick wie das „i-Tüpfelchen“ eines Bauprojekts wirkt, entpuppt sich schnell als ebenso komplexe wie entscheidende Aufgabe. Denn Garten, Terrasse, Wege und Co. sind nicht nur optisches Beiwerk – sie bestimmen maßgeblich, wie sich das Leben rund ums Haus anfühlt. Und auch in finanzieller Hinsicht ist die Außenanlage ein echtes Mammutgewerk.

Beide gingen bzw. gehen das Thema ganz unterschiedlich an – und auch hier zeigt sich wieder: Es gibt nicht den einen richtigen Weg. Es gibt nur den, der zur eigenen Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten und den persönlichen Prioritäten passt.

Ein wichtiger Unterschied zeigt sich dabei schon im Ausgangspunkt: Toni baute sein Haus noch vor dem starken Zinsanstieg infolge geopolitischer Entwicklungen wie dem Ukraine-Krieg. Julia hingegen startete ihr Projekt in einer Zeit deutlich höherer Bauzinsen. Das hatte spürbare Auswirkungen auf ihre jeweiligen Finanzierungsmodelle – und letztlich auch darauf, wie viel finanzieller Spielraum für die Außenanlage blieb. Während Toni von günstigeren Konditionen profitierte und deshalb mehr auf einmal investieren konnte, musste Julia mit schärferen Rahmenbedingungen kalkulieren und ihre Prioritäten entsprechend anders setzen.

Tonis Weg: Alles auf einmal – mit klarem Plan und großem Einsatz

Direkt nach der Fertigstellung seines Hauses ging es bei Tonis Familie an die Außenanlage. Diese sollte in einem Zug fertiggestellt werden. Für ihn hatte das viele Vorteile: Die gesamte Fläche war schnell nutzbar, und es entstand nur einmal Dreck und Aufwand. Das empfand er als sehr praktisch, weil so der ganze Bauabschnitt zügig abgeschlossen war.

Tatsächlich hatten sie sogar schon vor dem Einzug mit der Außenanlage begonnen – etwa 50 % waren zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt. Diese frühe Planung brachte nicht nur zeitliche Vorteile, sondern auch ein gutes Gefühl von Ankommen im neuen Zuhause.

Trotzdem war der Schritt mit einigem Druck verbunden – vor allem, weil viele Entscheidungen auf einmal getroffen werden mussten: von den Materialien über die Wege bis hin zu den Pflanzen. Toni hatte sich zwar im Vorfeld viel Gedanken gemacht und die Kosten sorgfältig kalkuliert, doch finanziell war es trotzdem eine große Herausforderung, alles auf einmal zu stemmen. Die Planungssicherheit half ihm zwar, aber die Summe, die auf einmal anstand, bedeutete auch ein gewisses Risiko.

Für Toni war es wichtig, dass die Außenanlage zum Einzug nicht nur optisch komplett war, sondern auch direkt den Wohnkomfort erweiterte.

Julias Weg: Schritt für Schritt – mit viel Eigenarbeit und Zeit für Entwicklung

Julia hingegen entschied sich für einen langsameren Prozess. Sie und ihre Familie gestalten die Außenanlage nach und nach – um das Budget besser zu verteilen und immer wieder neue Ideen umzusetzen. Außerdem ist es ihr wichtig, Eigenleistung einzubringen, um die Kosten zu senken und dem Garten eine persönliche Note zu verleihen.

Diese Variante bringt natürlich auch Herausforderungen mit sich: Über einen längeren Zeitraum bleibt es rund ums Haus zwangsläufig etwas unordentlich. Und kleine Kinder bringen den Dreck mit Begeisterung ins Haus. Auch die Außenflächen sind zunächst nur eingeschränkt nutzbar – besonders in den ersten warmen Monaten wurde die fehlende Terrasse oder Rasenfläche spürbar vermisst.

Auf der anderen Seite kann Julia ihre Erfahrungen als Bewohnerin direkt in die Gestaltung einfließen lassen. Sie merkt, welche Wege sich im Alltag bewähren, wo Schatten gebraucht wird oder welche Ecke doch lieber blühen sollte. Die Anlage entwickelt sich so organisch – und mit jedem Arbeitsschritt wächst auch die Identifikation mit dem eigenen Garten. Die zeitliche und finanzielle Streckung gibt ihr zudem Raum, flexibel auf neue Prioritäten zu reagieren.

Ein wichtiger Tipp, den Julia heute mitgeben würde: Frühzeitig Kontakt zu Garten- und Landschaftsbauunternehmen aufnehmen – nicht nur, um Kosten zu vergleichen, sondern auch wegen der oft langen Vorlaufzeiten. Gerade gute Betriebe sind schnell ausgebucht, besonders in den Sommermonaten.

Fazit: Außenanlage mit Strategie – je nach Lebensmodell

Ob man direkt alles fertigstellen möchte oder den Garten Stück für Stück wachsen lässt – beide Ansätze haben ihre Berechtigung. Entscheidend ist, dass die Herangehensweise zu den eigenen Lebensumständen, dem verfügbaren Budget und den persönlichen Vorstellungen passt.

Gerade in Zeiten höherer Bauzinsen – wie sie derzeit vorherrschen – lohnt es sich, frühzeitig zu überlegen, wie viel finanzielle und zeitliche Energie in die Außenanlage fließen kann und soll. Denn während frühere Bauherren (wie Toni) noch mit vergleichsweise günstigen Finanzierungen rechnen konnten, stehen heute andere Rahmenbedingungen im Raum – und damit auch andere Spielräume.

Wer also gerade in der Planungsphase steckt, sollte die Außenanlage nicht als reines „Bonusprojekt“ betrachten, sondern als festen Bestandteil der Gesamtstrategie. Je nach Finanzierungsmodell kann es sinnvoll sein, von Anfang an einen klaren Gartenplan zu verfolgen – oder bewusst Etappen einzuplanen, in denen Eigenleistung und kreative Lösungen mehr Raum bekommen.

Am Ende zählt nicht, wie schnell der Garten fertig ist – sondern, dass er zu einem Zuhause wird, das zur eigenen Realität passt.

Erfahrungsbericht Teil 4: Bauherr 2021/22 vs. Bauherrin 2023/24!

Wir haben etwas pausiert, aber jetzt geht es weiter: Im vorletzten Teil unserer Reihe, in der Toni und Julia ihre Erfahrungen als Bauherren gegenüberstellen, nehmen wir euch mit in die wohl intensivste Phase eines jeden Bauprojekts – vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe. Zwei unterschiedliche Wege, zwei Herangehensweisen, ein gemeinsames Ziel: das eigene Zuhause.

Im September 2021 fiel für Toni und seine Familie der Startschuss: Der erste Spatenstich für das Eigenheim war gesetzt. Grundlage für das Bauvorhaben war ein bewährtes Bausystem mit individueller Planung – allerdings ohne klassischen Bauträger. Stattdessen wurde die Bauleitung von einem unabhängigen Bauleiter übernommen, der fast täglich die Baustelle kontrollierte, jedoch keine eigenen Verträge mit den Firmen abschloss. Das bedeutete: Alle Abrechnungen liefen direkt zwischen Toni und den ausführenden Handwerksunternehmen. Dadurch konnten Managementkosten eingespart werden, gleichzeitig erhöhte sich aber das finanzielle Risiko, etwa bei Nachträgen oder unklar definierten Leistungen.

Der Zugang zur Baustelle war für Toni jederzeit möglich. Das schuf nicht nur Transparenz, sondern auch die Möglichkeit, spontane Fragen direkt vor Ort zu klären oder kleinere Anpassungen sofort zu besprechen. Viele Leistungs- und Qualitätsdetails wurden dabei individuell mit den jeweiligen Firmen abgestimmt – von der Position einzelner Steckdosen bis hin zur Ausführung von Fensteranschlüssen.

Die Bemusterung erfolgte bei Toni nicht zentral, sondern verteilt über viele Einzelgespräche. Mit jeder beteiligten Firma wurden Materialien, Ausführungsvarianten und Details separat besprochen. Das sorgte für Flexibilität und individuelle Lösungen, erforderte aber ein hohes Maß an Organisation und Entscheidungskraft – denn jede Auswahl war gleichzeitig eine technische und finanzielle Weichenstellung.

Die Auswahl der Firmen übernahm Toni ebenfalls selbst. Zwar ließ er sich bei der Entscheidungsfindung von den Empfehlungen seines Bauleiters leiten, doch die finale Verantwortung lag bei ihm. So konnte er gezielt mit regionalen oder bereits bekannten Handwerksbetrieben zusammenarbeiten. Der große Vorteil dieser Vorgehensweise lag in der hohen Mitbestimmung und Gestaltungsfreiheit. Der Nachteil: der direkte Kontakt mit zahlreichen Gewerken, was nicht nur Zeit, sondern auch Fachwissen und Kommunikationsstärke erforderte.

Ganz anders verlief der Hausbau bei Julia und ihrer Familie, der im Juni 2023 begann. Hier lag die gesamte Bauleitung beim Bauträger – inklusive der Beauftragung und Koordination aller Gewerke. Die Grundlage für den Bau bildete eine detaillierte Werkplanung, in der alle wesentlichen Aspekte wie Maße, Dämmstandards, Dachkonstruktion und Sanitärobjekte fixiert waren.

Während der Bauzeit hatte Julia keinen freien Zugang zur Baustelle. Der Bauträger war für die Sicherheit verantwortlich und behielt bis zur Übergabe die alleinige Kontrolle über das Gebäude. Zugang erhielten sie nur bei wichtigen Terminen, bei denen der Bauträger persönlich vor Ort war.

Die Entscheidungen zur Innenausstattung wurden in drei zentral organisierten Bemusterungsterminen getroffen. Diese waren klar strukturiert, fanden meist in großen Ausstellungen statt und wurden von fachkundigen Beratern begleitet. Auch wenn mehrere Entscheidungen gebündelt getroffen werden mussten, empfanden Julia und ihr Partner die Gespräche als gut vorbereitet – insbesondere die transparente Aufschlüsselung möglicher Mehrkosten schufen Sicherheit im Entscheidungsprozess.

Die Auswahl der Handwerksfirmen lag vollständig beim Bauträger. Dadurch war der Ablauf klar geregelt, die Kosten gut kalkulierbar – jedoch blieb kein Spielraum, um persönliche Kontakte oder günstigere Angebote einzubinden. Die Struktur des Bauprozesses erlaubte es Julia, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, verlangte aber auch Vertrauen in die Auswahl und Kontrolle durch den Bauträger.

Fazit: Zwei Bauwege – individuell oder geführt

Toni und Julia wählten unterschiedliche Bauansätze: Toni setzte auf Eigenverantwortung, direkte Firmenwahl und hohe Mitbestimmung – verbunden mit mehr Aufwand. Julia entschied sich für den strukturierten Weg über einen Bauträger mit klaren Abläufen und weniger Eigenlast. Beide Modelle führten erfolgreich zum Ziel: dem eigenen Zuhause.

Wie es weitergeht: Der Weg zum fertigen Grundstück

Nach dem Hausbau wartet das nächste große Projekt: die Gestaltung der Außenanlage. In der nächsten Folge dieser Blogreihe berichten Toni und Julia, wie sie Wege, Terrasse und Garten realisiert haben – erneut mit ganz eigenen Entscheidungen, Prioritäten und Erfahrungen.

Bestandsimmobilien, Sanierung, Förderung: Was die neue Bundesregierung plant

Seit dem 6. Mai 2025 ist die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Amt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird von Verena Hubertz (SPD) geführt. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt: Die neue Regierung hat große Pläne – vor allem für Eigentümer, Käufer und Sanierer von Bestandsimmobilien. Doch was ist konkret geplant? Und was bedeutet das für den Markt?

1. GEG-Reform: „Heizungsgesetz abschaffen“ heißt umbauen, nicht auflösen

Eines der zentralen Vorhaben der neuen Koalition ist die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das bisher die energetischen Standards für Gebäude geregelt hat. Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Gemeint ist damit aber kein ersatzloses Streichen – sondern eine grundlegende Neuausrichtung.

Der bisherige Fokus auf starren Energieeffizienzvorgaben soll durch eine neue Zielgröße ersetzt werden: die tatsächliche CO₂-Reduktion. Das bedeutet mehr technologische Offenheit, aber auch neue Anforderungen an Planung, Umsetzung und Nachweisführung bei energetischen Sanierungen und Heizungsmodernisierungen. Für Eigentümer kann das mehr Flexibilität bedeuten – aber auch neue bürokratische Hürden, wenn der CO₂-Ausstoß künftig berechnet und dokumentiert werden muss.

2. Heizungsförderung bleibt – Details unklar

Positiv ist: Die Bundesregierung bekennt sich klar zur Fortführung der staatlichen Heizungs- und Sanierungsförderung. Allerdings steht die konkrete Ausgestaltung noch aus. Es ist davon auszugehen, dass mit der Reform des GEG auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet wird – mit möglicherweise neuen Förderrichtlinien, Bedingungen und Prioritäten.

3. Steuerbonus für geerbte Immobilien

Eine besonders interessante Neuerung für Privatpersonen: Sanierungskosten bei geerbten Immobilien sollen künftig steuerlich absetzbar sein. Damit möchte die Regierung energetische Modernisierung dort fördern, wo sie oft am dringendsten nötig ist – bei älteren Häusern in ländlichen Regionen, wie etwa bei uns im Odenwald. Für Erben kann das ein echter finanzieller Anreiz sein, in die Zukunftsfähigkeit der Immobilie zu investieren.

4. Förderlandschaft: weniger Programme, mehr Übersicht?

Die Regierung plant eine umfassende Neuordnung der Förderlandschaft. Laut Koalitionsvertrag sollen alle bestehenden Programme der KfW auf Wirksamkeit geprüft und zu zwei zentralen Fördersträngen zusammengeführt werden: eines für den Neubau, eines für die Modernisierung und Sanierung im Bestand.

Zudem ist eine neue „Starthilfe Wohneigentum“ geplant, die insbesondere junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen soll. Auch staatliche Bürgschaften für Hypothekendarlehen stehen zur Diskussion. Damit könnte die Eigenheimförderung gezielter und wirkungsvoller werden – sofern die Maßnahmen ausreichend finanziell unterfüttert sind.

Allerdings: Im Haushaltsplan ist eine Kürzung der Fördermittel um 1 Milliarde Euro vorgesehen. Weniger Programme, aber eventuell höhere Fördersummen pro Maßnahme – das bleibt eine Rechnung mit Unbekannten.

Fazit: Viel Bewegung – aber noch viele offene Fragen

Die neue Bundesregierung setzt wichtige Impulse für den Bestandsimmobilienmarkt – von der CO₂-basierten Sanierungslogik über steuerliche Anreize bis hin zur Neuordnung der Förderung. Für Eigentümer und Investoren ist das ein Signal: Energetische Modernisierung bleibt ein zentrales Thema – aber der Weg dahin könnte flexibler, eventuell auch komplizierter werden.

Wer eine Bestandsimmobilie besitzt, kauft oder saniert, sollte die politische Entwicklung genau verfolgen und sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten und steuerliche Änderungen informieren. Denn auch wenn vieles noch im Fluss ist, steht eines fest: Der energetische Zustand von Immobilien wird auch weiterhin für deren Wert entscheidend bleiben.

Wir behalten für euch die neuen Gesetzesvorhaben und deren Umsetzung im Blick. Es bleibt spannend!

Es ist vollbracht – Bundesrat billigt das neue Gebäudeenergiegesetz

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz wurde nach zähen Verhandlungen am 29.09.2023 durch den Bundesrat gebilligt. Doch was bedeutet dies nun konkret für Eigentümerinnen und Eigentümer von älteren Bestandsimmobilien? Wir haben uns einen Überblick verschafft!

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, das Heizen in Deutschland durch den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen klimafreundlich zu machen. Künftig soll daher jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 01.01.2024 gilt dies aber zunächst nur direkt für Neubauten. Bei Bestandsimmobilien sind nun erst einmal die Kommunen am Zug. Diese müssen je nach Größe bis 2026 bzw. 2028 eine Wärmeplanung erstellen und erst dann greift die 65%-Regelung auch hier; allerdings mit weitreichenden Übergangsregelungen.

Doch was versteht man unter der kommunalen Wärmeplanung?

Städte und Gemeinden sollen darüber entscheiden, wie die Wärmeversorgung vor Ort organisiert werden soll und wie der Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur erfolgt. Beispielsweise kann hier geprüft werden, ob ein Gebiet an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann oder ob die Wärmeversorgung dezentral organisiert wird oder in einem Gebiet gegebenenfalls das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird.

Und was passiert mit einer noch funktionierenden Öl- oder Gasheizung?

Zunächst gilt, dass alle intakten Gas- und Ölheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut worden sind, noch bis zum 31.12.2044 mit bis zu 100% Gas bzw. Öl betrieben werden können. Und auch Heizungen, die kaputt gehen, aber noch reparabel sind, unterliegen nicht der Austauschpflicht. Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt oder über 30 Jahre alt (vgl. Austauschpflicht im Sinne von § 72 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz), gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien sogar komplett befreit werden. 

Grundsätzlich wichtig ist die Technologieoffenheit bei der Erfüllung der 65%-Regelung. Erfolgt der Einbau einer neuen Heizung, kann zwischen verschiedenen Lösungen gewählt bzw. kombiniert werden. Möglichkeiten sind hier z.B. der Anschluss an ein Wärmenetz, die elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Biomasseheizung, die Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), eine Heizung auf der Basis von Solarthermie und zuletzt auch sogenannte „H2-Ready“- Gasheizungen (Heizungen, die zu 100% auf Wasserstoff umrüstbar sind). Daneben ist aber auch jede andere Heizung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig.

Und zum Abschluss unseres Berichtes noch eine weitere gute Nachricht: Für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es finanzielle Unterstützung in verschiedenen Formen: Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite oder steuerliche Förderungen. So sind bei bestimmten Konstellationen bis zu 70% Förderung möglich.

Erfahrungsbericht Teil 3: Bauherr 2021/22 vs. Bauherrin 2023/24!

Toni und Julia haben bereits über ihre unterschiedlichen Erfahrungen als Bauleute in den Bereichen Planung und Finanzierung berichtet. Heute liegt der Fokus auf dem Baubeginn und den hierfür vorbereitenden Maßnahmen.

Tonis Bauvorhaben startete 2021 als eines der ersten im Rahmen des genehmigten Bebauungsplanes. Zunächst mussten die öffentlichen Erschließungssarbeiten fertig gestellt werden. Darunter fällt üblicherweise die verkehrsmäßige Erschließung rund um den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung und die Gehwege. Diese Arbeiten, die von den Städten und Gemeinden beauftragt werden, nehmen in der Regel viel Zeit in Anspruch. Parallel musste auch noch die technische Erschließung erfolgen. Hiermit ist die Anbindung des Grundstücks an alle Versorgungsnetzwerke gemeint (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Internet, Telefonie und ggf. Kabelfernsehen). Auch die weiteren vorbereitenden Maßnahmen wie das Bodengutachten und die Vermessung des Grundstücks waren zeitlich noch einzubinden. Letztlich vergingen daher von der Genehmigung des Bauantrages bis zum tatsächlichen Baubeginn einige Monate und der offizielle Spatenstich erfolgte erst Mitte September 2021. Die Rohbauarbeiten (Bodenplatte und Keller) zogen sich bis weit in den Herbst, die Holzsystemteile für den Wandaufbau wurden im Spätherbst angeliefert und das Dach wurde im Dezember aufgeschlagen. Insofern mussten die einzelnen Handwerksfirmen teilweise mit jahreszeitbedingten mäßigen Wetterbedingungen klarkommen. Hinzu kamen Lieferengpässe und personelle Ausfälle, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen wurden.

Julia konnte in diesem Jahr auf die bereits eingeholten Erfahrungen der umliegenden Bauleute zurückgreifen. Vermessungstechniker und Bodengutachter kannten das Gebiet bereits, die Gemeinde war mit der Erschließung vollständig fertig, die Lage und Zuführung von Strom- und Wasserleitungen war eingezeichnet und klar geregelt. Auch durch die Zusammenarbeit mit einem Bauträger wurden die vorbereitenden Maßnahmen sehr zügig vergeben, koordiniert und durchgeführt. An dieser Stelle ist auch positiv hervorzuheben, dass die Kostenkalkulation für die sogenannten Baunebenkosten nahezu passgenau waren, so dass hier keine unangenehmen Überraschungen drohten. Und so dauerte es kaum mehr als zwei Monate von der Baugenehmigung bis zur Herstellung der Bodenplatte im August 2023.

Das gemeinsame Fazit der beiden Bauleute: Es ist unbedingt ein zeitlicher Puffer einzuplanen, wenn das Baugebiet noch nicht erschlossen ist. Es empfiehlt sich hier in den Austausch mit der jeweiligen Kommune zu gehen und so auf dem Laufenden zu bleiben. Sofern es möglich ist, sollte man zudem auf die Erfahrungen von umliegenden Bauleuten zurückgreifen. Diese geben hilfreiche Tipps und haben wertvolle Referenzwerte. Zwingend durchzuführende Maßnahmen, wie Bodengutachten und Vermessung des Grundstücks, sind auch finanziell in den Baunebenkosten zu kalkulieren. Das gleiche gilt für die Themen Baustrom und Wasser. Sofern man es beeinflussen kann, ist natürlich der Beginn der Sommerzeit die bestmögliche Bauphase für Erdaushub und Rohbau inklusive der Dacheindeckung. Aber auch hier hat das Wetter manchmal ganz eigene Pläne!

Und noch ein kleiner Ausblick am Ende: Ganz spannend ist derzeit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13 b Baugesetzbuch. Hier ist die Überplanung von Freiflächen am Ortsrand im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne Umweltprüfung, geregelt. Mit dem aktuellen Urteil wird die  Vereinbarkeit von § 13 b BauGB mit Europarecht verneint. Für viele Bauleute, die derzeit auf die Genehmigung von eben solchen Bebauungsplänen warten, heißt das jetzt erst einmal Stillstand. Fraglich ist auch, wie bereits abgeschlossene Verfahren nach § 13 b BauGB geheilt werden können. Wir bleiben an dem Thema dran und werden berichten.