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Erfahrungsbericht Teil 3: Bauherr 2021/22 vs. Bauherrin 2023/24!

Toni und Julia haben bereits über ihre unterschiedlichen Erfahrungen als Bauleute in den Bereichen Planung und Finanzierung berichtet. Heute liegt der Fokus auf dem Baubeginn und den hierfür vorbereitenden Maßnahmen.

Tonis Bauvorhaben startete 2021 als eines der ersten im Rahmen des genehmigten Bebauungsplanes. Zunächst mussten die öffentlichen Erschließungssarbeiten fertig gestellt werden. Darunter fällt üblicherweise die verkehrsmäßige Erschließung rund um den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung und die Gehwege. Diese Arbeiten, die von den Städten und Gemeinden beauftragt werden, nehmen in der Regel viel Zeit in Anspruch. Parallel musste auch noch die technische Erschließung erfolgen. Hiermit ist die Anbindung des Grundstücks an alle Versorgungsnetzwerke gemeint (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Internet, Telefonie und ggf. Kabelfernsehen). Auch die weiteren vorbereitenden Maßnahmen wie das Bodengutachten und die Vermessung des Grundstücks waren zeitlich noch einzubinden. Letztlich vergingen daher von der Genehmigung des Bauantrages bis zum tatsächlichen Baubeginn einige Monate und der offizielle Spatenstich erfolgte erst Mitte September 2021. Die Rohbauarbeiten (Bodenplatte und Keller) zogen sich bis weit in den Herbst, die Holzsystemteile für den Wandaufbau wurden im Spätherbst angeliefert und das Dach wurde im Dezember aufgeschlagen. Insofern mussten die einzelnen Handwerksfirmen teilweise mit jahreszeitbedingten mäßigen Wetterbedingungen klarkommen. Hinzu kamen Lieferengpässe und personelle Ausfälle, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen wurden.

Julia konnte in diesem Jahr auf die bereits eingeholten Erfahrungen der umliegenden Bauleute zurückgreifen. Vermessungstechniker und Bodengutachter kannten das Gebiet bereits, die Gemeinde war mit der Erschließung vollständig fertig, die Lage und Zuführung von Strom- und Wasserleitungen war eingezeichnet und klar geregelt. Auch durch die Zusammenarbeit mit einem Bauträger wurden die vorbereitenden Maßnahmen sehr zügig vergeben, koordiniert und durchgeführt. An dieser Stelle ist auch positiv hervorzuheben, dass die Kostenkalkulation für die sogenannten Baunebenkosten nahezu passgenau waren, so dass hier keine unangenehmen Überraschungen drohten. Und so dauerte es kaum mehr als zwei Monate von der Baugenehmigung bis zur Herstellung der Bodenplatte im August 2023.

Das gemeinsame Fazit der beiden Bauleute: Es ist unbedingt ein zeitlicher Puffer einzuplanen, wenn das Baugebiet noch nicht erschlossen ist. Es empfiehlt sich hier in den Austausch mit der jeweiligen Kommune zu gehen und so auf dem Laufenden zu bleiben. Sofern es möglich ist, sollte man zudem auf die Erfahrungen von umliegenden Bauleuten zurückgreifen. Diese geben hilfreiche Tipps und haben wertvolle Referenzwerte. Zwingend durchzuführende Maßnahmen, wie Bodengutachten und Vermessung des Grundstücks, sind auch finanziell in den Baunebenkosten zu kalkulieren. Das gleiche gilt für die Themen Baustrom und Wasser. Sofern man es beeinflussen kann, ist natürlich der Beginn der Sommerzeit die bestmögliche Bauphase für Erdaushub und Rohbau inklusive der Dacheindeckung. Aber auch hier hat das Wetter manchmal ganz eigene Pläne!

Und noch ein kleiner Ausblick am Ende: Ganz spannend ist derzeit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13 b Baugesetzbuch. Hier ist die Überplanung von Freiflächen am Ortsrand im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne Umweltprüfung, geregelt. Mit dem aktuellen Urteil wird die  Vereinbarkeit von § 13 b BauGB mit Europarecht verneint. Für viele Bauleute, die derzeit auf die Genehmigung von eben solchen Bebauungsplänen warten, heißt das jetzt erst einmal Stillstand. Fraglich ist auch, wie bereits abgeschlossene Verfahren nach § 13 b BauGB geheilt werden können. Wir bleiben an dem Thema dran und werden berichten.