Baujahr:
1948
Grundstück:
ca. 501 m²
Wohnfläche:
ca. 249 m²
Kaufpreis:
285.000 €
Das Grundstück mit der Flurstücksnummer 71/6 hat eine Gesamtgröße von etwa 878 m² und teilt sich in eine bebaubare Fläche und in eine Landschaftsschutzfläche auf. Es bietet einen wunderschönen, unverbaubaren Blick ins Grüne. In südlicher Richtung macht ein kleiner Bachlauf die Idylle perfekt. Durch die wenig befahrene Stichstraße ist zudem ruhiges Wohnen garantiert.
Im vorderen Bereich liegt der bebaubare Teil (ca. 336 m²). Für die Bebauung ist die Ergänzungssatzung "Unterhalb Hartenroder Straße" maßgebend. Die Bebauung erfolgt innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Zulässig ist die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses in offener Bauweise mit bis zu zwei Vollgeschossen. Die maximal zulässige Grundfläche des Wohngebäudes beträgt 88 m², die zulässige Geschossfläche insgesamt 176 m². Die maximale Traufwandhöhe ist auf 6,50 m festgesetzt und bietet damit attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für ein modernes und großzügiges Wohnhaus.
Als Dachformen sind Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 30° bis 45° zulässig. Die in der Satzung festgelegte Firstrichtung ist einzuhalten und gewährleistet ein harmonisches Erscheinungsbild der Bebauung innerhalb des Baugebiets.
Eine Garage ist ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig und in das Wohngebäude zu integrieren. Stellplätze sind in den hierfür vorgesehenen Bereichen des Grundstücks anzuordnen. Zusätzlich sind Nebenanlagen, beispielsweise ein kleines Garten- oder Gerätehaus, außerhalb der überbaubaren Fläche bis zu einer Größe von 6 m² zulässig.
Die Festsetzungen der Ergänzungssatzung sorgen für eine hochwertige und einheitliche Bebauung des Wohngebiets und bieten zugleich ausreichend Spielraum für die individuelle Planung Ihres zukünftigen Eigenheims. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung.
Das Baugrundstück befindet sich in ruhiger und naturnaher Wohnlage der Gemeinde Wald-Michelbach im Herzen des Überwaldes im Odenwald. Die attraktive Lage verbindet ein angenehmes Wohnumfeld mit einer sehr guten Lebensqualität und bietet ideale Voraussetzungen für Familien, Naturliebhaber und alle, die das Wohnen im Grünen schätzen.
Wald-Michelbach verfügt über eine sehr gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindergärten, Schulen, Ärzten, Apotheken sowie vielfältigen Freizeit- und Sportangeboten. Zahlreiche Wander- und Radwege sowie die reizvolle Landschaft des Odenwaldes laden zu Aktivitäten in der Natur und zur Erholung direkt vor der Haustür ein.
Die Gemeinde bietet eine gute Anbindung an die umliegenden Städte. Die Zentren von Weinheim und das Autobahnnetz sind mit dem Auto in ca. 30 Minuten erreichbar und machen den Standort auch für Berufspendler attraktiv. Gleichzeitig profitieren Sie von der Ruhe und dem hohen Erholungswert einer ländlich geprägten Wohnlage.
Das Grundstück bietet die ideale Grundlage für die Verwirklichung Ihres individuellen Wohntraums im Odenwald.
Zusätzliche Informationen zur Gemeinde Wald-Michelbach finden Sie im Internet unter www.wald-michelbach.de.
Das Grundstück ist zum Teil erschlossen. Im unmittelbaren Bereich befinden sich sämtliche wesentlichen Versorgungsleitungen, darunter Frischwasser, Niederspannungs- und Mittelspannungsleitungen, Fernmeldeleitungen sowie die öffentliche Straßenbeleuchtung.
Der öffentliche Abwasserkanal endet derzeit auf Höhe des Hauses Nummer 14. Einen entsprechenden Abwasserkanalplan stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Eine Verlängerung des öffentlichen Kanals ist nicht vorgesehen. Dieser ist von den künftigen Bauleuten herzustellen und verbleibt anschließend in deren Unterhaltungspflicht. Für die Herstellung liegt ein Angebot der Firma Bückle aus dem Jahr 2025 vor, das wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. Die veranschlagten Herstellungskosten belaufen sich auf rund 24.000 €.
Die beiden Flurstücke 315/1 und 312, über die der Hausanschluss später verlaufen wird, stehen im Eigentum der Gemeinde Wald-Michelbach. Auch die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über diese Flächen.
Ein besonderer Vorteil für den Erwerber: Die einmaligen Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser wurden bereits entrichtet und sind somit nicht mehr vom Käufer zu leisten.
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