Aktuelle Informationen und spannende Neuigkeiten von Mühlfeld Immobilien

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Alle Blogartikel

Hier haben wir Ihnen alle bisherigen Blogartikel zusammengestellt. Diese sind nach verschiedenen Beitragskategorien sortiert.

Immobilienberatung: Ehrlichkeit währt am längsten!

Ehrlichkeit währt am längsten. Dies gilt aus unserer Sicht auch für die Immobilienberatung. Die meisten Kunden schätzen ehrliche Umgangsformen, auch wenn diese konträre Standpunkte ans Licht befördern können. Als Kunde kann man dann ja noch immer entscheiden, ob man der Einschätzung des Beraters folgt oder ob man bei der eigenen Sicht der Dinge bleibt.

Im Zeitalter der anonymisierten Bewertungsmöglichkeiten kommt es leider ab und zu vor, dass „verschnupfte“ Kunden eine negative Rezension veröffentlichen, die dann für alle sichtbar ist. Ausgangspunkt sind dabei sachliche und ehrliche Beratungen, die aber inhaltlich nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen. Scheinbar impulsartig folgt dann die digitale Reaktion, um seinem Unmut Luft zu machen. Uns wäre da eine direkte Reaktion im Gespräch viel lieber. Man kann sozusagen über alles reden.

Diese Entwicklung hatte Anfangs schon einen Einfluss auf unsere Arbeitsweise. So berieten wir vorsichtiger und behutsamer. Mittlerweile und nach vielen internen Diskussionen haben wir aber beschlossen, dass wir lieber eine negative Bewertung in Kauf nehmen als uns bei der Fachberatung verbiegen zu müssen. Aus unserer Sicht hilft das den betreffenden Kunden mittelfristig besser weiter, auch wenn sie sich kurzfristig vor den Kopf gestoßen fühlen. Im Falle einer negativen Bewertung schreiben wir nun eine höfliche Antwort und bitten um Verständnis. Dies zeigt auch zukünftigen Kunden, dass wir den Dienstleistungsgedanken oben halten und professionell agieren.

Beschlossene Sache: Neue Regelungen der Provision beim Immobilienkauf!

Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er künftig mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Da der Bundestag und der Bundesrat nun dem Gesetz zugestimmt haben, kann dieses nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt dann sechs Monate nach der Verkündung in Kraft und gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Lesen Sie hier mehr dazu.

Da wir von Mühlfeld Immobilien schon viele Jahre erfolgreich mit dem so genannten Bestellerprinzip arbeiten, ändert sich für uns nichts. Viele andere Maklerunternehmen werden allerdings den Übergangszeitraum bis Ende des Jahres intensiv nutzen müssen, um ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen.

Melden Sie sich gerne bei uns, falls Sie Fragen zu den Neuregelungen haben.

Erfolgreiche Vermittlung: Kunden bleiben ihrer Heimat treu!

Diese Woche konnten wir den Verkauf eines Hauses im schönen Weschnitztal erfolgreich abschließen. Dabei freut es uns besonders, dass die Erwerber in der betreffenden Ortschaft aufgewachsen sind und durch den Kauf des Hauses ihrer Heimat treu bleiben können. Gerade wenn junge Familien sich für ländliche Regionen entscheiden, ihre Zukunft dort planen und sich vor Ort engagieren, fördert das die Attraktivität der entsprechenden Ortschaften immens.

Mühlfeld Immobilien: Erfolgreiche Vermittlung!

„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein.“

Trotz der aktuell großen Einschränkungen auf dem Boden der Tatsachen, konnten wir gestern dennoch den Verkauf eines Reiheneckhauses in Unter-Abtsteinach erfolgreich abschließen. Die Beurkundung des Kaufvertrags fand mit dem geforderten Sicherheitsabstand und einer begrenzten Personenanzahl statt. Man sieht also, dass manche Dinge derzeit anders als gewohnt ablaufen, aber es mit Hilfe von durchdachten Anpassungen der Abläufe dennoch weitergehen kann.

Aus früher wird heute: Mühlfeld Immobilien gibt es schon 31 Jahre!

Es ist wichtig, sich der Vergangenheit bewusst zu sein, damit man in der Gegenwart gute Entscheidungen treffen kann. Gerade deswegen sind Helge und Toni Mühlfeld froh, dass sie auf eine lange Firmengeschichte zurückblicken können. Vom großen Fundus miterlebter Branchenveränderungen und Erfahrungen vielseitiger Art profitiert das Unternehmen immens. „Man weiß mittlerweile, auf was es ankommt, und entwickelt eine innere Ruhe. Vor allem kennen wir uns mit den Veränderungen, die das Leben so mitbringt, bestens aus: Ob Trennungen, Erbauseinandersetzungen, altersbedingte Wohnortwechsel, Vergrößern, Verkleinern, Geldsorgen – für all das brauchen unsere Kunden nicht nur ein offenes Ohr, sondern jemanden, der Verantwortung übernimmt“, sagt Helge Mühlfeld.

Der Firmengründer, der 1988 mit einem Maklerbüro in Weinheim begann, freut sich sehr, dass sein Sohn seit fünf Jahren dabei ist und man dadurch von den Geschäftsstellen Weinheim und Grasellenbach im Odenwald aus die Kunden betreuen kann. Wie sich die Vergangenheit auf die Gegenwart auswirkt, zeigt sich bei Mühlfelds zum Beispiel in der Firmenphilosophie. Diese haben die beiden Unternehmer nämlich durch die lange Zeit der Anwendung schon verinnerlicht:

Erfahrung und Innovation

Helge und Toni Mühlfeld haben stets die Vergangenheit und die Zukunft im Blick und möchten für ihre Auftraggeber den Unterschied ausmachen. So setzen sie beispielsweise klar auf eine sehr gute Ausbildung und arbeiten seit fast 20 Jahren mit einem besonderen Vergütungsmodell, welches vor allem die Interessen der Auftraggeber in den Mittelpunkt stellt.

Familienunternehmen

Bei Familienunternehmen hängen der geschäftliche und der private Ruf sehr stark miteinander zusammen. Dies ist ein Grund, warum sich die beiden Unternehmer mit voller Hingabe ihren  beruflichen Aufgaben widmen. Hinzu kommt, dass sie als kleines Unternehmen kurze Entscheidungswege haben und somit sehr kundenorientiert arbeiten.

Regionale Verbundenheit

Die Marktgebiete von Mühlfeld Immobilien sind die Bergstraße von Heidelberg bis Bensheim, das Weschnitztal, das Gorxheimertal und der Überwald. Von hier stammen die beiden, hier leben sie und hier kennen sie sich aus.

Verteilung der Maklerkosten: Die Branche steht vor einer Umstellung!

Aktuell wird innenpolitisch sehr häufig über das Problem des geringen Wohnraumangebots und der damit verbundenen hohen Miet- bzw. Kaufkosten diskutiert. Auch die Maklerbranche wird dadurch kräftig aufgerüttelt. Zu einem geplanten Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten hat uns die lokale Presse befragt:

Redaktion: Was hat der Gesetzgeber konkret vor?

Helge Mühlfeld: Viele Menschen, gerade solche mit geringen und mittleren Einkommen, haben heute erhebliche Schwierigkeiten, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Auf allen angespannten Immobilienmärkten ist es üblich, dass die vom Verkäufer zugesagte Provision allein vom Käufer gezahlt wird. Auch in Bundesländern, in welchen grundsätzlich eine Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer praktiziert wird, wird aufgrund des knappen Angebots an Immobilien häufig einseitig dem Verkäufer entgegengekommen. Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, jedoch soll diese nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein. Außerdem soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat.

Redaktion: Welche Auswirkungen wird dieses Gesetz auf die Maklerbranche haben?

Toni Mühlfeld: Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass derjenige, der kostenpflichtige Dienste veranlasst, im Grundsatz auch für die so entstandenen Kosten aufkommen und diese zumindest nicht vollständig einer dritten Partei auferlegen können soll. Die Makler, die nur vom Käufer eine Provision verlangen, müssen zukünftig ihre Werbestrategie komplett umstellen. Nun müssen sie den Verkäufer vom Mehrwert ihrer Leistung überzeugen. Vorher hat der Verkäufer an einen solchen Makler wenige Ansprüche gestellt, da er ja keine Kosten übernehmen musste. Aber auch die Kollegen, die eine geringere Verkäufer- und eine höhere Käuferprovision verlangen, können dies schon bald nicht mehr umsetzen.

Redaktion: Wie schätzen Sie diese Entwicklung speziell für Ihr Unternehmen ein?

Helge Mühlfeld: Unser Unternehmen hat bereits vor über 10 Jahren das sogenannte „Bestellerprinzip“ eingeführt. Wer also unsere Unterstützung benötigt und uns beauftragt, der ist auch der spätere Adressat für unser Erfolgshonorar. Wir haben demnach die bevorstehende Gesetzesänderung mehr als erfüllt und müssen deshalb auch keinerlei Anpassungen vornehmen. Dass diese Art der Vergütung funktioniert und für die Verkäuferseite klare Vorteile mit sich bringt, zeigt alleine schon die lange Zeit der erfolgreichen Anwendung.

Toni Mühlfeld: Natürlich werden unsere Kunden beim Verkauf von der Ermittlung eines marktgerechten Angebotspreises über die vollständige Organisation des Vermarktungsprozesses bis hin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und der späteren Besitzübergabe von uns begleitet. Darüber hinaus bieten wir aber zusätzlich eine Reihe von besonderen Leistungen an, für die keine Extrakosten entstehen und mit denen wir unseren Verkäufern den Höchstpreis garantieren können. Übergreifend kann man sagen, dass wir aufgrund dieses Honorarmodells bei der Immobilienvermittlung, aber natürlich davon unabhängig auch bei der Erstellung von Kurzgutachten unseren Kunden einen absoluten Mehrwert bieten wollen.

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