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Beschlossene Sache: Neue Regelungen der Provision beim Immobilienkauf!

Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er künftig mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Da der Bundestag und der Bundesrat nun dem Gesetz zugestimmt haben, kann dieses nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt dann sechs Monate nach der Verkündung in Kraft und gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Lesen Sie hier mehr dazu.

Da wir von Mühlfeld Immobilien schon viele Jahre erfolgreich mit dem so genannten Bestellerprinzip arbeiten, ändert sich für uns nichts. Viele andere Maklerunternehmen werden allerdings den Übergangszeitraum bis Ende des Jahres intensiv nutzen müssen, um ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen.

Melden Sie sich gerne bei uns, falls Sie Fragen zu den Neuregelungen haben.