Baujahr:
1974
Grundstück:
ca. 1.084 m²
Wohnfläche:
ca. 416 m²
Kaufpreis:
985.000 €
Manche Grundstücke sind mehr als nur Bauland – sie sind eine seltene Gelegenheit, einen ganz persönlichen Lebensort zu schaffen.
Dieses außergewöhnliche, innenliegende Baugrundstück (Flurstück Nr. 69/8) begeistert durch seine besondere Atmosphäre: Umgeben von gewachsenem Strauch-, Hecken- und Baumbestand präsentiert sich das rund 1.657 m² große Areal heute als grüne, geschützte Oase. Zwei Gartenhütten sowie zwei Garagen-/Lagergebäude gehören zum Bestand, teilweise in baufälligem Zustand.
Hier kann ein Zuhause entstehen, das Familienleben und Natur auf besondere Weise verbindet. Das vergleichsweise kompakte Baufenster lässt viel Raum für einen großzügigen, parkähnlichen Garten – mit viel Privatsphäre und einer grünen Schutzzone zu den Nachbarn. Ein Ort zum Spielen, Entspannen, Gärtnern und Genießen. Ein echtes Stück Lebensqualität mitten in Heppenheim.
Grundlage der möglichen Bebauung ist der Bebauungsplan Nr. 105 „Nördlich d. Mozartstraße, Entelerswiesen“, der ein Allgemeines Wohngebiet vorsieht. Möglich sind zwei Vollgeschosse; bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 bietet die Planung attraktive Möglichkeiten für die Realisierung eines individuellen Wohnkonzepts. Vorgesehen sind Satteldächer mit bis zu 35° Dachneigung. Zulässig sind sowohl Einzelhäuser in offener Bauweise als auch Doppelhäuser mit Grenzbebauung an der gemeinsamen Grenze. Je Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze, davon einer als Garage, herzustellen.
Die Erschließung wird künftig über eine im Bebauungsplan vorgesehene Ringverbindungsstraße zwischen den bestehenden Stichstraßen von Norden und Osten erfolgen.
Eine seltene Gelegenheit für Menschen, die nicht einfach ein Haus bauen, sondern einen besonderen Ort für ihre Familie schaffen möchten: ein grüner Mittelpunkt, mitten in Heppenheim, mit Raum für ein Zuhause und ein Stück Natur ganz für sich.
Willkommen an einem besonderen Ort in Heppenheim: ruhig, grün und zugleich bestens angebunden. Das Grundstück liegt am westlichen Stadtrand inmitten eines gewachsenen Wohngebiets – angenehm zurückgezogen und fernab stark befahrener Straßen. Die zukünftige Zufahrt erfolgt über eine reine Anliegerstraße und schafft damit beste Voraussetzungen für eine ruhige und hohe Wohnqualität.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine seltene innerörtliche Restfläche, die bereits vor Jahrzehnten im Zuge der Entwicklung des Wohngebiets unbebaut geblieben ist. Heute bietet sich hier die besondere Gelegenheit, ein bislang ungenutztes Areal innerhalb einer etablierten Wohnlage neu zu entwickeln – ohne den typischen Charakter eines neu entstandenen Baugebiets.
Die ebene und gut bebaubare Fläche ermöglicht eine wirtschaftliche und flexible Planung. Nach Norden, Osten und Süden fügt sich die Fläche unmittelbar in die bestehende Wohnbebauung ein. Nach Westen öffnet sich derzeit ein großzügiger, grüner Freiraum. Eine besondere Sichtachse reicht sogar bis zu einem Wahrzeichen der Stadt - die Starkenburg.
Auch die Wege sind kurz: Der Bahnhof Heppenheim ist in etwa zehn Minuten zu Fuß erreichbar. Über die nahegelegene A5 bestehen zudem hervorragende Verbindungen in Richtung Rhein-Main und Rhein-Neckar.
Heppenheim selbst steht für die besondere Verbindung aus historischem Altstadtkern, Weinbergen, Odenwaldrand und hoher Lebensqualität. Die charmante Bergstraßenstadt verbindet landschaftlichen Reiz mit einer sehr guten Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
Weitere Informationen zu Heppenheim finden Sie im Internet unter www.heppenheim.de.
Wichtiger Hinweis zur Erschließung:
Für die im Bebauungsplan vorgesehene Ringschlussstraße besteht ein Erschließungsvertrag, der auch für Rechtsnachfolger gilt. Die öffentlichen Erschließungsanlagen müssen durch die Vorhabenträger auf eigene Kosten hergestellt und anschließend an die Stadt Heppenheim übergeben werden. Hierfür ist eine entsprechende Auflassungsvormerkung zugunsten der Stadt im Grundbuch eingetragen. Die Verpflichtung wird erst mit Beginn der baulichen Erschließung ausgelöst. Eine Baufrist gibt es nicht.
Die hierfür voraussichtlich benötigte Grundstücksfläche von ungefähr 350 m² geht nach Übertragung in das Eigentum der Stadt über. Nach eingeholten Richtwerten der Hessischen Landgesellschaft ist hierfür mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von rund 100.000 € zu rechnen (Stand Sommer 2026). Die genannten Kosten dienen lediglich als grobe Orientierung und die Verkäufer übernehmen für diese Angabe keine Gewähr. Der Erschließungsvertrag definiert die Umsetzung nicht abschließend. Planung und Ausführung bieten Spielräume, die mit der Stadt Heppenheim abzustimmen sind. Die tatsächlichen Kosten können abweichen.
Im Zuge der Verkaufsvorbereitung wurde die Stadt Heppenheim, insbesondere das Bauamt, intensiv eingebunden. Der Bauamtsleiter Herr Knapp ist mit dem Vorhaben bestens vertraut und steht Interessenten für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung.
Ergänzende Perspektive zur Erschließung:
Mit den Eigentümern des westlich angrenzenden Flurstücks 68/16 stehen die Verkäufer ebenfalls in Kontakt. Diese im Bebauungsplan ausgewiesene Baufläche verfügt derzeit über keine eigene Zufahrt und ist für eine spätere Bebauung auf die Ringschlussstraße angewiesen. Im Rahmen der Gespräche wurde eine grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an den Erschließungskosten signalisiert. Eine verbindliche Vereinbarung besteht derzeit nicht. Bei Interesse stellen wir gerne den Kontakt zu den Eigentümern her.
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