Seit dem 6. Mai 2025 ist die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Amt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird von Verena Hubertz (SPD) geführt. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt: Die neue Regierung hat große Pläne – vor allem für Eigentümer, Käufer und Sanierer von Bestandsimmobilien. Doch was ist konkret geplant? Und was bedeutet das für den Markt?
1. GEG-Reform: „Heizungsgesetz abschaffen“ heißt umbauen, nicht auflösen
Eines der zentralen Vorhaben der neuen Koalition ist die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das bisher die energetischen Standards für Gebäude geregelt hat. Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Gemeint ist damit aber kein ersatzloses Streichen – sondern eine grundlegende Neuausrichtung.
Der bisherige Fokus auf starren Energieeffizienzvorgaben soll durch eine neue Zielgröße ersetzt werden: die tatsächliche CO₂-Reduktion. Das bedeutet mehr technologische Offenheit, aber auch neue Anforderungen an Planung, Umsetzung und Nachweisführung bei energetischen Sanierungen und Heizungsmodernisierungen. Für Eigentümer kann das mehr Flexibilität bedeuten – aber auch neue bürokratische Hürden, wenn der CO₂-Ausstoß künftig berechnet und dokumentiert werden muss.
2. Heizungsförderung bleibt – Details unklar
Positiv ist: Die Bundesregierung bekennt sich klar zur Fortführung der staatlichen Heizungs- und Sanierungsförderung. Allerdings steht die konkrete Ausgestaltung noch aus. Es ist davon auszugehen, dass mit der Reform des GEG auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet wird – mit möglicherweise neuen Förderrichtlinien, Bedingungen und Prioritäten.
3. Steuerbonus für geerbte Immobilien
Eine besonders interessante Neuerung für Privatpersonen: Sanierungskosten bei geerbten Immobilien sollen künftig steuerlich absetzbar sein. Damit möchte die Regierung energetische Modernisierung dort fördern, wo sie oft am dringendsten nötig ist – bei älteren Häusern in ländlichen Regionen, wie etwa bei uns im Odenwald. Für Erben kann das ein echter finanzieller Anreiz sein, in die Zukunftsfähigkeit der Immobilie zu investieren.
4. Förderlandschaft: weniger Programme, mehr Übersicht?
Die Regierung plant eine umfassende Neuordnung der Förderlandschaft. Laut Koalitionsvertrag sollen alle bestehenden Programme der KfW auf Wirksamkeit geprüft und zu zwei zentralen Fördersträngen zusammengeführt werden: eines für den Neubau, eines für die Modernisierung und Sanierung im Bestand.
Zudem ist eine neue „Starthilfe Wohneigentum“ geplant, die insbesondere junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen soll. Auch staatliche Bürgschaften für Hypothekendarlehen stehen zur Diskussion. Damit könnte die Eigenheimförderung gezielter und wirkungsvoller werden – sofern die Maßnahmen ausreichend finanziell unterfüttert sind.
Allerdings: Im Haushaltsplan ist eine Kürzung der Fördermittel um 1 Milliarde Euro vorgesehen. Weniger Programme, aber eventuell höhere Fördersummen pro Maßnahme – das bleibt eine Rechnung mit Unbekannten.
Fazit: Viel Bewegung – aber noch viele offene Fragen
Die neue Bundesregierung setzt wichtige Impulse für den Bestandsimmobilienmarkt – von der CO₂-basierten Sanierungslogik über steuerliche Anreize bis hin zur Neuordnung der Förderung. Für Eigentümer und Investoren ist das ein Signal: Energetische Modernisierung bleibt ein zentrales Thema – aber der Weg dahin könnte flexibler, eventuell auch komplizierter werden.
Wer eine Bestandsimmobilie besitzt, kauft oder saniert, sollte die politische Entwicklung genau verfolgen und sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten und steuerliche Änderungen informieren. Denn auch wenn vieles noch im Fluss ist, steht eines fest: Der energetische Zustand von Immobilien wird auch weiterhin für deren Wert entscheidend bleiben.
Wir behalten für euch die neuen Gesetzesvorhaben und deren Umsetzung im Blick. Es bleibt spannend!