Die Vermittlung einer Immobilie ist kaum in einen schematischen Ablaufplan zu pressen. Hierfür sind die Beweggründe für einen Verkauf und auch die damit verbundenen Absichten der Verkäufer viel zu unterschiedlich. Hinzu kommt, dass sich der Immobilienmarkt in viele kleine Teilmärkte mit spezifischen Erfordernissen unterteilt. Sehr deutlich wird dies beim Vergleich zwischen urbanen und ländlichen Märkten. Um also erfolgreich Immobilien vermitteln zu können, gilt es, eine situationsangepasste Vertriebsstrategie anwenden zu können. Eine solche Strategie kann das so genannte Bieterverfahren sein.
Das Bieterverfahren ist eine noch nicht weit verbreitete Methode des Vertriebs von Immobilien. Dabei handelt es sich um einen Vorgang der Entscheidungsfindung bei der Auswahl des möglichen Käufers mittels Höchstgebot. Das Bieterverfahren unterscheidet sich ganz klar von einer Auktion oder einer Versteigerung. So ist der Immobilieneigentümer beim Bieterverfahren nämlich nicht an das Höchstgebot gebunden. Er kann sich also nach Durchführung für oder gegen den Meistbietenden entscheiden.
Der Ablauf eines solchen Verfahrens ist nicht definiert. Bei der Anwendung hat man somit einen entsprechenden Gestaltungsspielraum. Dieser trägt dazu bei, dass der Ablauf situationsspezifisch angepasst werden kann. Zwei feste Bestandteile gibt es jedoch: So erhält jeder Teilnehmer die Möglichkeit die Immobilie zu besichtigen und im Rahmen einer vorgegebenen Frist einmalig ein Kaufgebot abzugeben. Für einen erfolgreichen Einsatz ist es in jedem Fall sehr wichtig, dass bei der Ankündigung, der Anwendung und dem Abschluss des Bieterverfahrens eine hohe Transparenz vorherrscht.
Das Bieterverfahren wird bei dem Verkauf einer Immobilie eingesetzt, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Dieses übergreifende Ziel vereint nahezu alle Verkäufer einer Immobilie. Somit ist es also denkbar, dass das Bieterverfahren in unterschiedlichsten Verkaufsfällen Anwendung findet. Alleine der Immobilieneigentümer entscheidet nach einer ausführlichen Beratung durch den Makler, ob das Bieterverfahren beispielsweise eine passende Anfangsstrategie oder eine mögliche Option im Verlauf der Vermittlung ist.
Die Vorteile eines solchen Verfahrens sind klar ersichtlich. So wird unter anderem durch dessen Anwendung eine künstliche Angebotsverknappung und folglich eine Steigerung des Wettbewerbs herbeigeführt. Diese Bedingungen führen zur Erzielung eines optimalen Verkaufspreises. Weiter hat man beim Bieterverfahren zwar einen Anwendungsspielraum, hat der Verkäufer sich aber für einen konkreten Ablauf entschieden, läuft das Verfahren nach einem festen Zeitplan ab. Der Verkauf wird dadurch also zeitlich eingegrenzt. Das Bieterverfahren ist schließlich sehr anpassungsfähig und kann wie beschrieben in unterschiedlichsten Verkaufsfällen angewendet werden. Dies ist beim klassischen Immobilienverkauf nicht denkbar.
Leider wird das Bieterverfahren häufig mit einer Zwangsversteigerung verwechselt. Der Begriff ist daher unberechtigterweise eher negativ belegt. Hinzu kommt, dass Maklerunternehmen noch sehr selten diese Vertriebsstrategie anwenden. Dabei handelt es sich um eine sehr transparente Variante zur Findung des Marktpreises bei absoluter Chancengleichheit. Durch die verbreitete Unerfahrenheit, den hohen Koordinationsbedarf und die freie Verfahrenswahl, ist das Fehlerpotential allerdings recht hoch. Es ist daher ratsam auf die Unterstützung von Expertenunternehmen zu bauen, die mit reiner Verkäuferprovision arbeiten. Nur auf diese Weise kann das Verfahren seine gewünschte Wirkung entfalten, da es dadurch fehlerfrei angewandt wird und die Interessenten sich nicht sträuben über den Angebotspreis zu bieten.