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Verteilung der Maklerkosten: Die Branche steht vor einer Umstellung!

Aktuell wird innenpolitisch sehr häufig über das Problem des geringen Wohnraumangebots und der damit verbundenen hohen Miet- bzw. Kaufkosten diskutiert. Auch die Maklerbranche wird dadurch kräftig aufgerüttelt. Zu einem geplanten Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten hat uns die lokale Presse befragt:

Redaktion: Was hat der Gesetzgeber konkret vor?

Helge Mühlfeld: Viele Menschen, gerade solche mit geringen und mittleren Einkommen, haben heute erhebliche Schwierigkeiten, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Auf allen angespannten Immobilienmärkten ist es üblich, dass die vom Verkäufer zugesagte Provision allein vom Käufer gezahlt wird. Auch in Bundesländern, in welchen grundsätzlich eine Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer praktiziert wird, wird aufgrund des knappen Angebots an Immobilien häufig einseitig dem Verkäufer entgegengekommen. Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, jedoch soll diese nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein. Außerdem soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat.

Redaktion: Welche Auswirkungen wird dieses Gesetz auf die Maklerbranche haben?

Toni Mühlfeld: Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass derjenige, der kostenpflichtige Dienste veranlasst, im Grundsatz auch für die so entstandenen Kosten aufkommen und diese zumindest nicht vollständig einer dritten Partei auferlegen können soll. Die Makler, die nur vom Käufer eine Provision verlangen, müssen zukünftig ihre Werbestrategie komplett umstellen. Nun müssen sie den Verkäufer vom Mehrwert ihrer Leistung überzeugen. Vorher hat der Verkäufer an einen solchen Makler wenige Ansprüche gestellt, da er ja keine Kosten übernehmen musste. Aber auch die Kollegen, die eine geringere Verkäufer- und eine höhere Käuferprovision verlangen, können dies schon bald nicht mehr umsetzen.

Redaktion: Wie schätzen Sie diese Entwicklung speziell für Ihr Unternehmen ein?

Helge Mühlfeld: Unser Unternehmen hat bereits vor über 10 Jahren das sogenannte „Bestellerprinzip“ eingeführt. Wer also unsere Unterstützung benötigt und uns beauftragt, der ist auch der spätere Adressat für unser Erfolgshonorar. Wir haben demnach die bevorstehende Gesetzesänderung mehr als erfüllt und müssen deshalb auch keinerlei Anpassungen vornehmen. Dass diese Art der Vergütung funktioniert und für die Verkäuferseite klare Vorteile mit sich bringt, zeigt alleine schon die lange Zeit der erfolgreichen Anwendung.

Toni Mühlfeld: Natürlich werden unsere Kunden beim Verkauf von der Ermittlung eines marktgerechten Angebotspreises über die vollständige Organisation des Vermarktungsprozesses bis hin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und der späteren Besitzübergabe von uns begleitet. Darüber hinaus bieten wir aber zusätzlich eine Reihe von besonderen Leistungen an, für die keine Extrakosten entstehen und mit denen wir unseren Verkäufern den Höchstpreis garantieren können. Übergreifend kann man sagen, dass wir aufgrund dieses Honorarmodells bei der Immobilienvermittlung, aber natürlich davon unabhängig auch bei der Erstellung von Kurzgutachten unseren Kunden einen absoluten Mehrwert bieten wollen.