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Ortsgerichtsschätzungen: Was spricht dafür und worauf sollten Sie achten!

Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Sie bestehen in allen hessischen Gemeinden. Als entsprechende Rechtsgrundlage gilt das Ortsgerichtsgesetz (OGerG). Demnach können die Ortsgerichte unter anderem für die Schätzung von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken etc. beauftragt werden. Hierfür müssen drei Ortsgerichtsmitglieder tätig werden. Diese sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

Unserer Erfahrung nach nutzen sehr viele Eigentümer aus den unterschiedlichsten Beweggründen diesen Schätzungs-Service. Es sprechen vor allem die sehr niedrigen Gebühren dafür. So betragen diese beispielsweise für eine Immobilie mit einem Schätzwert von 50.000,- € nur 72,- €. Die Gebühr steigt um 6,00 € je 10.000,- € höheren Schätzwert. Damit liegen die Kosten weit unter denen eines Verkehrswertgutachtens.

Allerdings zeigt die Praxis, dass die Schätzwerte der Ortsgerichte nicht selten 30-50% von den tatsächlich erzielten Verkaufspreisen abweichen. Vor allem im Bereich der Erbschaftssteuer kann dies verheerende Auswirkungen für die Erben haben. Denn die Schätzungen werden von den hessischen Finanzämtern anerkannt. Ist also eine Schätzung deutlich zu hoch, zahlen Erben mit geringen Freibeträgen viel mehr Erbschaftssteuer als angemessen.

Wir wollen damit keinesfalls behaupten, dass die Schätzungen der Ortsgerichte generell falsch sind. Denn manchmal sind die ehrenamtlich tätigen Beamten, die mit einem viel zu geringen Budget arbeiten müssen, tatsächlich mit der Schätzung von Grundstücken vertraut. Dennoch möchten wir Sie sensibilisieren und dazu animieren, dass eine Gegenprüfung der Schätzungen sehr sinnvoll ist.

Dabei sollten Sie einen Fachmann aus der Region wählen, der entsprechende Qualifikationen nachweisen kann und die örtlichen Marktgegebenheiten kennt. Sparen Sie vor allem nicht am falschen Ende.

Sollten Sie Fragen haben, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

Toni Mühlfeld (Diplom Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten) und Helge Mühlfeld (Gutachter WAK)