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Das Bestellerprinzip – für Mühlfeld Immobilien eine gute Entwicklung

Erst seit dem 01. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip bei Vermietungen. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber der Maklerleistung diese auch bezahlt. In den öffentlichen Medien wurde diese immobilienrechtliche Veränderung aber schon monatelang beleuchtet. Vielen wird dieses Prinzip daher schon ein Begriff sein.

Die tatsächliche Einführung haben die Diesbach Medien nun dazu veranlasst, sich ebenfalls mit diesem Thema zu befassen. Neben einem weiteren Maklerbüro in Weinheim wurden auch wir nach unserer Fachmeinung gefragt. Das Vermietungsgeschäft gehört zwar nicht zu den Haupttätigkeitsfeldern von Mühlfeld Immobilien, dennoch arbeiten wir schon viele Jahre erfolgreich mit dem Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien und können daher auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Diese Entwicklung betrachten wir daher als sehr positiv, denn sie bestätigt unsere unternehmerische Philosophie.