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Aktueller Beschluss der EU: Neue Anforderungen an die Energieeffizienz älterer Wohngebäude

Das Europäische Parlament (EU-Parlament) hat am 14. März für strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt. Das Vorhaben muss allerdings noch mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt werden. Mit einem finalen Beschluss wird Mitte 2023 gerechnet. Dieser müsste dann von den Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

Inhalt der Reform ist, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse „D“ erreichen sollen. Die Spannbreite der Klassen geht von „A“ bis „G“ (in Deutschland wird die Skala bis „H“ geführt). „A“ stellt die Klasse mit der höchsten Energieeffizienz und dem niedrigsten Energieverbrauch dar. „G“ bzw. „H“ ist hingegen die Klasse mit der niedrigsten Energieeffizienz und dem höchsten Energieverbrauch. 

Gegner der Reform befürchten, dass auf viele Hauseigentümer hohe Sanierungskosten zukommen. Zudem warnen viele vor einem dramatischen Wertverlust bei älteren Gebäuden. Befürworter der Reform sehen in dem Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, einen wichtigen Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. Zudem werden perspektivisch auch die Verbraucherkosten der Eigentümer sinken.

In Deutschland wären laut dem Immobilienverband Deutschland (IVD) überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen. Rund 40 Prozent der 16 Millionen Eigenheime seien kaum saniert und befänden sich jetzt noch in den Energieklassen „G“ und „H“. Die EU hat bereits in Aussicht gestellt, dass bis 2030 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen. Allein für Deutschland rechnet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit 254 Milliarden Euro Investitionskosten

Die EPBD-Reform ist Teil des Klimapakets „Fit for 55“. Mit diesem sollen  die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Das Klimapaket ist der erste Schritt hin zum klimaneutralen Europa bis 2050 und Teil der Umsetzung des Projekts „European Green Deal“.

Unser Fazit?

Es bleibt nun abzuwarten, ob an dem strengen Gesetzesvorhaben der EU-Kommission festgehalten wird oder ob in den laufenden Beratungen Änderungen eingearbeitet werden. Grundsätzlich wird aber deutlich, dass immer mehr Einflussfaktoren auf den Immobilienmarkt einwirken. Eine frühzeitige und fachlich fundierte Aufklärung beim Verkauf wird noch wichtiger. Aktuell haben nur wenige Marktteilnehmer ein Bewusstsein für die europolitischen Entscheidungen und deren mögliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt.