Geldwäschegesetz: Warum Maklerunternehmen Ihre personenbezogenen Daten erfassen müssen!
Wichtiger Hinweis für unsere Kunden: Immer wieder sind Interessenten im Rahmen einer Objektanfrage nicht bereit, ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, Anschrift etc.) zu nennen. Gerade in einer mehr und mehr "durchleuchteten" Welt, in der nur noch wenig verborgen bleibt, können wir dies auch bedingt nachvollziehen. Allerdings sind Maklerunternehmen nach dem Geldwäschegesetz (§ 4 Abs. 6 GwG) dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und die Personendaten zu registrieren.
Wir bitten daher alle unsere Kunden um Verständnis. Letztlich geht es hier um die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Folder, den unser Berufsverband IVD zusammengestellt hat. Bei Fragen dürfen Sie sich aber auch gerne an uns bei Mühlfeld Immobilien in Weinheim oder Grasellenbach wenden.
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